Schriftliche Anfrage: Naturschutz als Aufgabe für Erziehung

In § 1b Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatschG) wird der Naturschutz als Aufgabe für Erziehung geregelt. Gleichzeitig kündigt das Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz (StMUV) auf seiner Homepage an, dass die Ziele und Aufgaben des Naturschutzes und der Landschaftspflege, insbesondere auch mit ihrem Bezug zur Landwirtschaft, bei der pädagogischen Aus- und Fortbildung, in den Lehr- und Bildungsplänen und bei den Lehr- und Lernmitteln künftig stärker berücksichtigt werden. Außerdem soll die Biodiversität im neuen LehrplanPLUS eine große Rolle spielen.

Vor diesem Hintergrund befragen meine Kolleg*innen Maximilian Deisenhofer, Rosi Steinberger, Christian Hierneis und ich die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.