Coronahilfe des bayerischen Wirtschaftsministeriums 19 März 2020 Patrick Friedl weist auf Coronahilfe des bayerischen Wirtschaftsministeriums hin Auch alle Kulturschaffenden sind antragsberechtigt Der Landtagsabgeordnete Patrick Friedl weist darauf hin, dass die Bayerische Staatsregierung ein „Soforthilfeprogramm“ eingerichtet hat, „das sich an Betriebe und Freiberufler richtet“. Betroffene, „die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind“, können online einen Förderantrag stellen. „Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 250 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte in Bayern haben“. Zu finden ist der Antrag auf der Seite des Bayerischen Wirtschaftsministeriums sowie auf den Websites der sieben Bezirksregierungen und der Stadt München unter: https://www.stmwi.bayern.de/soforthilfe-corona/ In seiner heutigen Regierungserklärung hat der Ministerpräsident extra auf die Antragsberechtigung kleiner Betriebe und auch für Kulturschaffende hingewiesen, so Patrick Friedl. „Nutzen Sie diese Möglichkeit, wenn Sie unmittelbar in Not geraten!“ Der Antrag kann seit 31.03.2020 ausschließlich online eingereicht werden: https://www.soforthilfe-corona.bayern Bitte geben Sie dort das angezeigte Captcha ein und klicken Sie auf Start.