Schriftliche Anfrage: Zu hohe Mieten in geförderten Bauten – Studierendenwohnheim in Gerbrunn

Der Betreiber des Studierendenwohnheims in Gerbrunn erhielt im Jahr 2005 eine staatliche Förderzusage für den Neubau des Wohnheims mit 88 Plätzen. Bewilligt wurde ein leistungsfreies Baudarlehen über 2,2 Millionen Euro. Die Belegungsbindung wurde auf 50 Jahre und die höchstzulässige durchschnittliche Leerraummiete bei Bewilligung – orientiert am vormaligen BAföG-Satz – auf monatlich 133 Euro je Wohnplatz festgesetzt. Nach den Förderrichtlinien richten sich Mieterhöhungen nach dem Verbraucherpreisindex für Deutschland. Danach ergibt sich seit Januar 2026 eine monatlich höchstzulässige durchschnittliche Leerraummiete von 203,48 Euro je Wohnplatz. Das Wohnheim wurde zunächst vom Studierendenwerk Würzburg verwaltet. Seit dem Jahr 2015 verwaltet der Betreiber das Wohnheim selbst. Aufgrund diverser Berichte von Studierenden über unverhältnismäßig hohe Mieten, ergeben sich für uns die folgenden Fragen.

Hier können Sie die Anfrage und die Antwort lesen.