Volksbegehren „Rettet die Bienen“ vom Verfassungsgericht bestätigt!

MdL Patrick Friedl zur Ablehnung der Klage gegen das Artenschutzgesetz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18. Oktober eine Klage gegen den Artenschutz abgewiesen und damit das Volksbegehren “Rettet die Bienen” bestätigt.
 
In der Begründung heißt es, das gesamte Gesetzgebungsverfahren stehe im Einklang mit den Bestimmungen zur Volksgesetzgebung in Art. 74 Abs. 3-5 der Bayerischen Verfassung. Das Vorgehen des parlamentarischen Gesetzgebers, den “Rettet die Bienen!”-Gesetzentwurf ohne Änderungen zu verabschieden und sogleich durch ein Abstimmungsgesetz zu ergänzen, liegt noch im Rahmen der Befugnis des Landtags, durch ein Volksbegehren initiierte Vorschriften zu ändern und aufzuheben. Auch die mit der Popularklage zulässig angegriffenen Einzelnormen sind formell und inhaltlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Sie sind verfassungsgemäß zustande gekommen, wahren die föderale Kompetenzordnung und verstoßen weder gegen das Bestimmtheitsgebot noch gegen die Grundrechte der Bayerischen Verfassung.
 
Friedl: “Ich freue mich und begrüße die Bestätigung des Artenschutz-Volksbegehrens und dessen gesetzliche Umsetzung im Konsens der demokratischen Fraktionen durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Jetzt ist die Bayerische Staatsregierung gefordert, die Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz in Bayern noch effizienter, schneller und wirksamer umzusetzen!”
 
Der Urteil und die Pressemitteilung des Gerichts können Sie hier nachlesen: