Schriftliche Anfrage: Naturschutzgebiete in Unterfranken

Foto: Maria Kammüller

Naturschutzgebiete dienen lt. Landesamt für Umwelt (LfU) als Kernflächen des Naturschutzes dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft, insbesondere zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten. Der biotische Ressourcenschutz steht im Zentrum des Schutzgedankens. Naturschutzgebiete bilden, zusammen mit den Nationalparks, die nach Naturschutzrecht am strengsten geschützten Gebiete. Sie sind außerdem wichtige Kernflächen des Biotopverbund.

Kerstin Celina, Paul Knoblach, Christian Hierneis und Rosi Steinberger und ich befragten vor diesem Hintergrund die Staatsregierung. Die Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.