Schriftliche Anfrage: Pestizideinsatz und gesetzlich geschützte Biotope in bayerischen Wäldern

Mit der Annahme des Volksbegehrens „Rettet die Artenvielfalt“ wurde in das Bayerische Naturschutzgesetz (BayNatSchG) der Art. 23a aufgenommen. Dadurch wurde die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Landschaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen verboten. Zu den gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählen Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte. Nach der bayerischen Kartieranleitung für Biotope sind darunter auch wärmeliebende Eichenmischwälder und wärmeliebende Buchenwälder erfasst. Da bisher für Bayern keine öffentlich zugängliche Waldbiotopkartierung vorliegt, ist eine Kontrolle des Pestizidverbotes in gesetzlich geschützten Waldbiotopen erschwert.

Vor diesem Hintergrund befragten meine Kolleg*innen Christian Hierneis und Rosi Steinberger die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.