Schriftliche Anfrage: Pestizideinsatz und gesetzlich geschützte Biotope in bayerischen Wäldern 18 Dezember 2020 Mit der Annahme des Volksbegehrens „Rettet die Artenvielfalt“ wurde in das Bayeri–sche Naturschutzgesetz (BayNatSchG) der Art. 23a aufgenommen. Dadurch wurde die Anwendung von Pestiziden in Naturschutzgebieten, gesetzlich geschützten Land–schaftsbestandteilen und gesetzlich geschützten Biotopen verboten. Zu den gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) zählen Wälder und Gebüsche trockenwarmer Standorte. Nach der bayerischen Kartieranleitung für Biotope sind darunter auch wärmeliebende Eichenmischwälder und wärmeliebende Buchenwälder erfasst. Da bisher für Bayern keine öffentlich zugängliche Waldbiotop–kartierung vorliegt, ist eine Kontrolle des Pestizidverbotes in gesetzlich geschützten Waldbiotopen erschwert. Vor diesem Hintergrund befragten meine Kolleg*innen Christian Hierneis und Rosi Steinberger die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.