Schriftliche Anfrage: Abwasserabgabe in Bayern 13 Mai 20203 Juni 2025 Die 1976 eingeführte Abwasserabgabe ist die älteste Umweltabgabe in Deutschland. Sie wird seit 1981 erhoben für das „Einleiten von Abwasser in ein Gewässer“ (§1 Abwasserabgabengesetz – AbwAG), nach der Schädlichkeit des Abwassers bemessen (§3 AbwAG) und bei Einhaltung der abwasserrechtlichen Erfordernisse reduziert (§9Abs.5 AbwAG). Die Höhe der Abgabe pro Schadeinheit ist seit 01.01.2002 unverändert.Durch die Abwasserabgabe wird ferner die Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt, wonach zur Kostendeckung für Wasserdienstleistungen auch die Umwelt- und Ressourcenkosten anzusetzen sind. Auch für die Restverschmutzung der Gewässer bei Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen ist deshalb ein finanzieller Ausgleich zu treffen. Vor diesem Hintergrund befragten meine Kolleg*innen Rosi Steinberger, Christian Hierneis und ich die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.