Schriftliche Anfrage: Abwasserabgabe in Bayern

Die 1976 eingeführte Abwasserabgabe ist die älteste Umweltabgabe in Deutschland. Sie wird seit 1981 erhoben für das „Einleiten von Abwasser in ein Gewässer“ (§1 Abwasserabgabengesetz – AbwAG), nach der Schädlichkeit des Abwassers bemessen 3 AbwAG) und bei Einhaltung der abwasserrechtlichen Erfordernisse reduziert (§9Abs.5 AbwAG). Die Höhe der Abgabe pro Schadeinheit ist seit 01.01.2002 unverändert.Durch die Abwasserabgabe wird ferner die Vorgabe der EU-Wasserrahmenrichtlinie umgesetzt, wonach zur Kostendeckung für Wasserdienstleistungen auch die Umwelt- und Ressourcenkosten anzusetzen sind. Auch für die Restverschmutzung der Gewässer bei Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen ist deshalb ein finanzieller Ausgleich zu treffen.

Vor diesem Hintergrund befragten meine Kolleg*innen Rosi Steinberger, Christian Hierneis und ich die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.