Schriftliche Anfrage: Späte Mahd zum Schutz der Artenvielfalt 2021

Mit der Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern – Rettet die Bienen“ durch den Landtag wurde im Bayerischen Naturschutzgesetz das Verbot eingeführt, ab dem Jahr 2020 auf 10 Prozent der Grünlandflächen der Landesfläche Bayerns die erste Mahd vor dem 15.06. durchzuführen. Die Staatsregierung will dieses Ziel durch freiwillige Maßnahmen mit Hilfe des Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) umsetzen.

Hierzu befragte ich mit Christian Hierneis und Rosi Steinberger die Staatsregierung. Sie finden die Schriftliche Anfrage und die Antwort der Staatsregierung hier.