Schriftliche Anfrage: Entwicklung der Vogelbestände in Unterfranken

Der nationale Vogelschutzbericht, der 2019 neu erstellt wurde, zeigt, dass in den letzten zwölft Jahren ein Drittel aller Brutvogelarten in Deutschland in ihren Beständen zurückgegangen sind. Betroffen sind insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes. Diesen Rückgang sollte die Europäische Vogelschutzrichtlinie aus dem Jahr 1979 eigentlich aufhalten. Durch die Ausweisung von Schutzgebieten, die später in das Natura-2000-Netz aufgenommen wurden, sollten Gebiete geschaffen werden, in denen sich die Vogelbestände stabilisieren können. Aber auch außerhalb der Schutzgebiete greift die Schutzverpflichtung der Europäischen Vogelschutzrichtlinie. Mit insgesamt 19 europäischen Vogelschutzgebieten hat Unterfranken dokumentiert, dass dort europaweit wichtige Vogelschutzvorkommen bestehen. Die Umsetzung der Maßnahmen zum Schutz der Vogelarten und die Erstellung der entsprechenden Maßnahmen zum Schutz der Vogelarten und die Erstellung der entsprechenden Managementpläne verläuft allerdings äußerst schleppend. Unterfranken ist deshalb nicht vom Rückgang der Brutvogelarten verschont geblieben.

Vor diesem Hintergrund befragten meine Kolleg*innen Kerstin Celina, Paul Knoblauch, Christian Hierneis und Rosi Steinberger die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.