Schriftliche Anfrage: Förderung von Energieeinsparkonzepten und Energienutzungsplänen 15 Mai 20195 November 2025 Die schriftliche Anfrage richtet sich an die Staatsregierung zur Umsetzung des Programms „Förderung von Energiekonzepten und kommunalen Energienutzungsplänen“ in Bayern, das von Dezember 2015 bis Dezember 2018 Fördermittel für Kommunen, kirchliche Einrichtungen, Unternehmen und weitere Einrichtungen bereitstellte. Die Anfrage umfasst unter anderem folgende Punkte: Angaben zu den geförderten Projekten: Zeitpunkt, Höhe der Förderung, Ort und Art der Einrichtung. Erfasste und tatsächlich umgesetzte Energieeinsparungen, inklusive Nutzung erneuerbarer Energien. Kontrolle der Einhaltung der Förderbedingungen, abgelehnte Anträge und Gründe für Ablehnungen. Entscheidungskompetenzen und Gründe für die Einstellung des Programms. Verbleibende Fördermittel und mögliche Fortführung des Programms, inklusive maximaler Förderbeträge und Fördervoraussetzungen. Spezifische Nutzung der Mittel zur Umrüstung von Straßenbeleuchtung und Beleuchtung öffentlicher Gebäude auf LED-Technik, aufgeschlüsselt nach Kommunen und Jahren. Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Wirksamkeit und Verteilung der Fördermittel für Energieeinsparkonzepte in Bayern zu schaffen. Die Antwort der Staatsregierung.