Grünen-MdL: „Finger weg vom Verbandsklagerecht“

Grüne Umweltpolitiker*innen kritisieren Angriff der Bayerischen Staatsregierung auf Demokratie und Rechtsstaatlichkeit

Die CSU-Landesgruppe im Bundestag hat auf ihrer Klausur in Seeon mit aktiver Unterstützung von Ministerpräsident Markus Söder Anfang Januar beschlossen, „das Verbandsklagerecht abzuschaffen“ und dass „ein missbräuchlicher Einsatz des Verbandsklagrechts verhindert werden muss“. Dies ist für die Grünen im Bayerischen Landtag nichts anderes als ein Angriff auf Demokratie und des Rechtsstaats.

Christian Hierneis, umweltpolitischer Sprecher: „Die Staatsregierung beschneidet Demokratie und Rechtsstaat, indem sie der Öffentlichkeit und den von fehlerhaften Planungen betroffenen Menschen die letzte Möglichkeit nimmt, gegen naturzerstörerische rechtswidrige Vorhaben vorzugehen. Damit sind der Willkür und der Naturzerstörung Tür und Tor geöffnet. Das stärkt dann zudem die Ränder des politischen Spektrums. Die Staatsregierung muss diesen Irrweg sofort verlassen. Statt Klageverbote einzuführen, sollte die Staatsregierung lieber dafür sorgen, dass Planungen rechtskonform durchgeführt werden. Denn dann müsste niemand klagen. Dass das bisher nicht immer der Fall war, zeigt die hohe Anzahl der gewonnenen Klagen von Umweltverbänden gegen gerichtlich festgestellte rechtswidrige Bauvorhaben.“

Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz: „Bayern steht angesichts Klima‑ und Biodiversitätskrise in besonderer Verantwortung, hohe Umweltstandards zu sichern und deren Einhaltung wirksam zu kontrollieren. Bayern hat deshalb ein fortschrittliches Naturschutzrecht, dessen Nichteinhaltung jedoch oftmals übersehen wird. Anstatt die Klagerechte anerkannter Umweltvereinigungen zu schwächen und damit rechtsstaatliche Kontrollen im Sinne der Menschen zu verbieten, sollte die Staatsregierung Transparenz, frühzeitige Beteiligungsverfahren mit echter Mitsprache und rechtskonforme und qualitativ hochwertige Planungs- und Genehmigungsverfahren stärken. Jede rechtskonforme und im Einvernehmen mit den Betroffenen durchgeführte Planung verhindert eine Klage.“

Laura Weber, Sprecherin für Verbraucherschutz: „Es geht hier auch um die Beschneidung der Beteiligungsrechte der Menschen in unserem Land. Die Klagen dienen der Durchsetzung von Umweltrecht im Allgemeininteresse, insbesondere dort, wo Einzelne mangels Betroffenheit oder wegen struktureller Unterlegenheit kaum klagen können. Diese wenden sich oft hilfesuchend an Umweltverbände und sammeln Spenden für die Klagen. Ein Großteil der Klagen wird von betroffenen Menschen vor Ort angestoßen, die selbst nicht gegen Verstöße gegen Umwelt- und Naturschutzrecht klagen können oder gesetzlich grundsätzlich trotz Betroffenheit nicht klagebefugt sind wie Mieter. Die reine Klagemöglichkeit für Privatpersonen oder unmittelbar Betroffene sind also aus fachlichen oder finanziellen Gründen schlicht nicht ausreichend, um den Schutz der Natur ausreichend zu gewährleisten.“

Laut Klausurbeschluss vom 5. Januar 2026 will die CSU-Landesgruppe im Bundestag unterstützt von Ministerpräsident Markus Söder das Verbandsklagerecht abschaffen. Bereits 2013 forderte der damalige Bundesverkehrsminister Ramsauer die Abschaffung des Verbandsklagerechts.

Patrick Friedl: „Der schleppende Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in Deutschland wie auch in Bayern seit den Forderungen Ramsauers hat rein gar nichts mit den wenigen seitdem eingereichten Verbandsklagen zu tun, sondern ist die Folge fehlenden politischen Willens und mangelhafter Planungen. So verzögert sich der Bau der 2. Stammstrecke in München um mindestens 20 Jahre, obwohl es keine einzige Verbandsklage gegen die 2. Stammstrecke gegeben hat.“

Christian Hierneis: „Ohne Umweltverbandsklagen wären in der letzten Zeit ein mit alten Bäumen bestandener grüner Hinterhof in der Lindenschmitstraße 25 in München rechtswidrig mit Boardinghäusern bebaut und alle Bäume gefällt worden, ein Bannwald bei Planegg rechtswidrig für Kiesabbau gerodet worden oder in den Allgäuer Hochalpen eine einzigartige Klamm, die „Eisenbreche“ vollständig und rechtswidrig für ein Wasserkraftwerk zerstört worden.“

Laura Weber: „Ob Umweltverträglichkeitsprüfung oder Verbandsklagerecht: Wenn diese demokratischen und rechtsstaatlichen Instrumente wie gefordert ausgeschaltet werden, hat die Natur und haben in vielen Fällen die Menschen vor Ort keine Vertretung mehr. Ein Wegfall der Klagemöglichkeiten für Umweltverbände schwächt deshalb nicht nur die Möglichkeiten für die Bevölkerung, Vorhaben juristisch überprüfen zu lassen und damit auch die Demokratie, er stärkt auch die politischen Ränder.“

Patrick Friedl: „Wer das Verbandsklagerecht abschafft, schafft nicht weniger Bürokratie, sondern riskiert mehr Rechtsunsicherheit und Konflikte. Das Verbandsklagerecht ist damit ein demokratisches Korrektiv, das Transparenz und Rechtsstaatlichkeit sichert. Es schützt Natur und Umwelt – und damit unsere Lebensgrundlagen.“

Christian Hierneis: „Wenn es das Ziel der Staatsregierung ist, und danach sieht es aus, zukünftig rechtswidrige Planungen zu Lasten unserer Natur und damit der Menschen ohne Klagemöglichkeit zuzulassen, dann gute Nacht Demokratie, gute Nacht Rechtsstaatlichkeit und gute Nacht Bayern.“

Die Grünen-Landtagsfraktion hat deshalb bereits einen Antrag auf den Weg gebracht und eine Anfrage an die Staatsregierung gestellt – anbei.

Zum Hintergrund bzw. zum Umweltverbandsklagerecht:

Das Umweltverbandsklagerecht ist ein wesentlicher Baustein eines wirksamen Umweltrechtsschutzes, des Schutzes unserer Natur und damit unserer Lebensgrundlagen und der Schöpfung. Dadurch werden Vollzugsdefizite staatlicher Behörden ausgeglichen und Rechtsstaatlichkeit im Umweltbereich gestärkt. Über 50 Prozent der Umweltklagen führen zum Erfolg – das bedeutet, dass sehr viele Vorhaben nicht rechtskonform geplant sind. Ohne die Klagen der Umweltverbände würde dies nicht offenbar. Nur durch diese Klagen werden rechtswidrige oder fehlerhafte Beschlüsse und Genehmigungen korrigiert. Die Verfahren tragen zur Rechtssicherheit für Vorhabenträger und Behörden bei, indem sie eine gerichtliche Klärung strittiger Rechtsfragen ermöglichen, anstatt Konflikte in außergerichtlichen Auseinandersetzungen eskalieren zu lassen.

Mit der Verbandsklage wird sichergestellt, dass bestehende Gesetze eingehalten werden. Es geht nicht um neue Forderungen, sondern ausschließlich um die Durchsetzung geltenden Rechts. Eine solche Klage kommt nur in Frage, wenn andere Beteiligungsformen nicht erfolgreich waren, gegen bestehendes Recht verstoßen wird und erhebliche Schäden für Natur und Umwelt und damit für die Menschen drohen. Die reine Klagemöglichkeit für Privatpersonen oder unmittelbar Betroffene sind aus fachlichen oder finanziellen Gründen schlicht nicht ausreichend, um den Schutz der Natur ausreichend zu gewährleisten.

Gerade einmal 0,1 Prozent aller Klagen vor Verwaltungsgerichten sind Klagen von Umweltverbänden. Zwischen 2010 und 2019 wurden von insgesamt 239 Klagen gegen Bundesautobahnprojekte nur 20 von Umweltverbänden eingereicht. Denn aufgrund der hohen rechtlichen Anforderungen und Kosten wird das Verbandsklagerecht ohnehin nur in Ausnahmefällen und nur dann genutzt, wenn die Rechtsverstöße evident und damit die Erfolgssausichten der Klage hoch sind. Studien zeigen, dass Klagen selten, aber oft erfolgreich sind, weil sie auf klare und erkennbare Rechtsverstöße zielen.