Antrag: Landestierschutzbeauftragte bzw. Landestierschutzbeauftragter – Warum nicht in Bayern?

Bayern braucht eine unabhängige Landestierschutzbeauftragte bzw. einen Landestierschutzbeauftragten – so wie es bereits in anderen Bundesländern erfolgreich umgesetzt wurde. Derzeit sind 431 Veterinärbehörden auf kommunaler Ebene für den Tierschutz zuständig, was zu Uneinheitlichkeiten in der Umsetzung führen kann. Der Antrag fordert, eine zentrale Stelle einzurichten, die nicht nur die Anwendung der Tierschutzstandards vereinheitlicht, sondern auch als unabhängige, fachliche Instanz agiert – frei von lokalen politischen Einflüssen. Sie könnte den Austausch zwischen Tierschutzorganisationen, Behörden und der Landesregierung verbessern und gezielt Impulse für eine fortschrittliche Tierschutzpolitik setzen. Zudem würde die Einführung dieser Stelle ein starkes Signal für mehr Tierwohl im Freistaat senden – und Bayern mit anderen Bundesländern auf eine Linie bringen, die bereits eine solche Position geschaffen haben. Ein wichtiger Schritt für konsequenteren Tierschutz und eine stärkere Stimme für die Tiere in Bayern.