Celina und Friedl für Erweiterung des Wasserschutzgebiets „Zeller Quellen“

Würzburger Landtagsabgeordnete Kerstin Celina und Patrick Friedl haben eine „Unterstützende Einwendung“ eingereicht

Die Grünen-Landtagsabgeordneten Kerstin Celina und Patrick Friedl aus dem Landkreis und der Stadt Würzburg haben eine gemeinsame Stellungnahme als „Unterstützende Einwendung“ für die zügige und vollständige Ausweisung des Wasserschutzgebietes „Zeller Quellstollen“ eingereicht. Die Würzburger Landtagsabgeordneten lehnen parallel eine Genehmigung der beiden Großprojekte ab, die dort geplant sind: einen bis zu 12 Quadratkilometer großen geplanten Gips-Abbau durch die Firma Knauf bei Altertheim sowie eine Deponie der Klasse 1 für Erdaushub, Bauschutt und vergleichbare gewerbliche Abfälle bei Helmstadt.

„Beide Projekte bergen in der langen Sicht unkalkulierbare Risiken”, so Patrick Friedl. „Der ‘Zeller Quellstollen’ liefert im Mittel in jeder Sekunde 180 Liter Trinkwasser und versorgt so über 60.000 Menschen in der Region mit lebensnotwendigem Trinkwasser. Der Schutz der eigenen Trinkwasserversorgung muss ‚für alle Zeit‘ und nicht nur für die nächsten 25 Jahre sichergestellt sein. Wasserschutz genießt gesetzlich wie gerichtlich höchste Priorität.“ Dies zeigt auch der jüngste Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (BayVGH) in München auf die Klage gegen die Deponie in Helmstadt. Dort heißt es in der Begründung unter anderem: „Auch wenn sowohl das Kreislaufwirtschaftsgesetz als auch das Wasserhaushaltsgesetz kein absolutes, sondern lediglich ein grundsätzliches Verbot der Errichtung von Deponien in […] Wasserschutzgebieten begründen, […] will der Gesetzgeber doch gleichwohl grundsätzlich jede Art von Schäden, Gefahren und Risiken für das Trink-, Grund- und Oberflächenwasser genommen wissen.“ Dies gelte angesichts der Planreife auch für die geplante Erweiterung des Wasserschutzgebiets „Zeller Quellstollen“, so Friedl. „Dies steht daher den beiden Großprojekten entgegen.“ Nochmals aus dem Beschluss des BayVGH dazu: „Auch die lediglich entfernte Wahrscheinlichkeit, dass es zu einer Beeinträchtigung des Trink-, Grund- und Oberflächenwassers in Wasserschutzgebieten kommt, ist auszuschließen.“

Kerstin Celina: „Das Leben der Menschen in den Orten im Trinkwasserschutzgebiet wird durch die Erweiterung nicht merklich beeinträchtigt, denn für 91% des geplanten Schutzgebiets sind nur geringe Anforderungen zum Schutz des Trinkwassers notwendig. Neue Bau- und Gewerbegebiete können jederzeit ausgewiesen werden und auch für die Landwirtschaft sind keine erheblichen Einschränkungen aus den Antragsunterlagen ersichtlich. Deswegen braucht niemand Angst zu haben vor der Ausweisung des Wasserschutzgebietes, im Gegenteil: sollte die Ausweisung des Wasserschutzgebietes verhindern, dass dort Gips abgebaut werden wird, wird damit auch viel zusätzlicher Verkehr eben nicht stattfinden.“

Kerstin Celina: “Wenn wir uns erinnern an die Müllkippen aus den 70er Jahren: damals wurde – nach dem damaligen Stand der Wissenschaft – alles zusammen vergraben, organische Stoffe zusammen mit elektrischen Küchengeräten, Industrieabfällen und grundwasserschädigenden Flüssigkeiten. Heute stellen wir fest, dass die Stoffe miteinander reagieren, giftige Sickerwässer, Gase und Schadstoffe, sogar die extrem giftigen Dioxine, sich entwickeln und austreten und eine Sanierung weder technisch noch finanziell möglich ist. Aktuell laufen wir hier im Landkreis Würzburg darauf zu, dass der gleiche Fehler wieder gemacht wird, denn mit Genehmigungen für die beiden Großprojekte in unserem Trinkwasserschutzgebiet werden wir vielleicht Risiken für die nächsten 25 Jahre minimieren können, aber ob die Hohlräume unter dem Gipsabbau in hundert oder zweihundert Jahren einstürzen können oder giftige Sickerwässer aus der Deponie austreten werden, kann heute niemand wirklich beurteilen”, stellt Celina abschließend fest.

Celina und Friedl: „Wir sehen nun der zügigen Bearbeitung der Einwendungen, einem baldigen Erörterungstermin möglichst bis Mai und einem erfolgreichen Abschluss des Wasserschutzgebietsverfahrens noch im Jahr 2024 entgegen. Es ist am Landrat seine gesetzlichen Aufgaben entschlossen wahrzunehmen und dem Schutz des Wasser in der Region oberste Priorität zu geben, wie es die Gesetze verlangen und der Bayerische Verwaltungsgerichtshof nochmals deutlich betont hat.“

Dioxinen auf Mülldeponie bei Hamburg

Mainpost berichtete.