Antrag: Keine Pestizide auf Gewässerrandstreifen

Der Einsatz von Pestiziden in der Nähe von Gewässern birgt erhebliche Risiken für die Wasserqualität und die Biodiversität. Der Antrag fordert, dass Art. 21 des Bayerischen Wassergesetzes geändert wird, um den Einsatz von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln auf Gewässerrandstreifen konsequent zu verbieten – unabhängig von der Eigentümerschaft der Fläche. Niedersachsen hat bereits ähnliche Regelungen umgesetzt. Bayern muss jetzt nachziehen, um die Vorgaben des Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ konsequent umzusetzen und die Gewässer langfristig vor Schadstoffen zu schützen.