Schriftliche Anfrage: Naturwälder in Bayern

Mit dem Zweiten Gesetz zugunsten der Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern hat der Landtag beschlossen, bis zum Jahr 2023 im Staatswald ein grünes Netzwerk einzurichten, das zehn Prozent der Staatswaldfläche umfasst und aus naturnahen Wäldern mit besonderer Bedeutung für die Biodiversität besteht (Naturwaldflächen).

Diese Naturwälder sind im Art. 12a Abs. 2 als neue Schutzkategorie im Bayerischen Waldgesetz (BayWaldG) verankert. Gemäß Gesetzesbegründung sollen mit den Naturwäldern im Wesentlichen drei Ziele verfolgt werden:

1. Erhalt und Verbesserung der Biodiversität

2. Erlebbarmachen für die Gesellschaft

3. Referenzflächen im Klimawandel.

Die Bayerischen Staatsforsten bewirtschaften mit 40 Forstbetrieben in Bayern den Staatswald. Für alle diese Forstbetriebe liegen zwar Naturschutzkonzepte vor, die Naturwälder sind darin aber nicht eigens erfasst.

Hierzu befragen Rosi Steinberger, Christian Hierneis und ich die Staatsregierung in einer Schriftlichen Anfrage.