Schriftliche Anfrage: Eindämmung der Lichtverschmutzung in Bayern 17 Juni 20216 November 2025 In dieser schriftlichen Anfrage wird die Staatsregierung zur Eindämmung der Lichtverschmutzung in Bayern befragt. Grundlage sind die Vorschriften nach Art. 11a Bayerisches Naturschutzgesetz (BayNatSchG), Art. 9 Bayerisches Immissionsschutzgesetz (BayImSchG) sowie der „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung“ des StMUV. Die Anfrage zielt darauf ab, wie viele öffentliche Gebäude und beleuchtete Werbeanlagen nach 23:00 Uhr noch betrieben werden, welche Himmelsstrahler eingesetzt werden, welche Kommunen Maßnahmen entsprechend dem Leitfaden umgesetzt haben, wie viele Beschwerden und Ausnahmegenehmigungen erteilt wurden und für welche Einrichtungen diese galten. Außerdem wird nach geplanten Studien zur Wirksamkeit der Vorschriften, einer möglichen Ausweitung des Beleuchtungsverbots sowie nach der Kontrolle und Überprüfung der Auswirkungen auf die Insektenfauna gefragt. Die Antwort der Staatsregierung.