Schriftliche Anfrage: Bleimunition 27 Mai 20216 November 2025 Seit Jahren sind die negativen Auswirkungen bleihaltiger Jagdmunition bekannt und wissenschaftlich belegt. Die Verwendung von Bleischrot bei der Jagd auf Wildvögel beeinträchtigt die Qualität von Gewässern; Wasservögel nehmen im Zuge der Nah rungsaufnahme Bleischrote auf; aasfressende Greifvögel wie See- oder Steinadler und Bartgeier können über die Nahrungskette schleichend vergiftet werden. Neben Ner venschädigungen und Schäden an der Muskulatur verenden die Tiere teilweise qualvoll an Atemnot und Nährstoffmangel. Jeder dritte bis vierte Seeadler, der in Deutschland tot aufgefunden wird, ist nach Studien des Leibniz-Instituts an einer Bleivergiftung verstorben – regional sind die Zahlen zum Teil deutlich höher. Über den Verzehr von Wildbret nimmt auch der Mensch Spuren des hochtoxischen Schwermetalls in den Körper auf. Aus diesem Grund rät das Bundesinstitut für Risikobewertung Kindern, Schwangeren und Frauen mit Kinderwunsch davon ab, Wild zu verzehren, das mit Bleimunition geschossen wurde.Laut der EU-Verordnung 2020/57 ist nach dem 15.02.2023 das Verschießen von Bleimunition innerhalb oder im 100-m-Umkreis von Feuchtgebieten verboten, ebenso wie das Mitführen solcher Munition bei der Jagd in Feuchtgebieten. Die Antwort der Staatsregierung.