Schriftliche Anfrage: Meldung von naturschutzfachlichen Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Ökoflächenkataster

Die schriftliche Anfrage richtet sich an die Staatsregierung zur Meldung, Kontrolle und Entwicklung von Ausgleichs- und Ersatzflächen im Ökoflächenkataster. Hintergrund ist, dass Studien in Bayern, etwa in den Landkreisen Passau und Ebersberg, Defizite bei der Umsetzung und Meldung von Ausgleichsmaßnahmen aufgezeigt haben.

Die Anfrage umfasst unter anderem:

  • Bestehende Pflichten und Ausnahmen für die Meldung von Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Landesamt für Umwelt.
  • Zuständigkeiten der Behörden für Meldung und Kontrolle sowie Sanktionsmöglichkeiten bei Nichtmeldung.
  • Meldedefizite einzelner Landkreise und kreisfreier Städte in den Jahren 2015 bis 2018 und mögliche Maßnahmen zur Verbesserung der Meldebereitschaft.
  • Fortschritte bei staatlichen Behörden und Verbesserungen der Kontrollen nach Studien in Passau und Ebersberg.
  • Entwicklung des Zuwachses von Ausgleichs- und Ersatzflächen und Ökokontoflächen in Relation zum Flächenverbrauch in den letzten fünf Jahren.
  • Daten zur Nutzung von Ausgleichsflächen für gesetzlich geschützte Biotope oder für neue Baumaßnahmen.

Die Anfrage zielt darauf ab, Transparenz über die Umsetzung naturschutzrechtlicher Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen zu schaffen und den Handlungsbedarf bei Meldung und Kontrolle aufzuzeigen.

Die Antwort der Staatsregierung.