PM: Volksbegehren zum Klimaschutz

Pressemitteilung

München/Würzburg, 8. Januar 2018

Friedl: Erneuerbare Energien in die Verfassung aufnehmen 1. Sprecher Friedl fordert Staatsregierung auf, das Volksbegehren „Klimaschutz in die Verfassung“ in Gänze in die Verfassung aufzunehmen

„Wir freuen uns, dass schnell ernst gemacht werden soll mit der Aufnahme von Klimaschutz in die Bayerische Verfassung“, begrüßt Patrick Friedl, MdL und 1. Sprecher des Volksbegehrens „Klimaschutz in die Verfassung“ die Mitteilung der Bayerischen Staatsregierung aus der heutigen Kabinettssitzung. Doch bei der Umsetzung des Volksbegehrens des Vereins „Klimaschutz – Bayerns Zukunft“ dürfe die Staatsregierung nicht „auf halbem Wege stehen bleiben“, so Friedl. „Wir wollen zugleich die Aufnahme der vollständigen Energieversorgung in Bayern auf Erneuerbare Energien. Das ist die mit Abstand wichtigste Maßnahme, um den Klimaschutz tatsächlich voranzubringen. Der “Energie-Artikel“ 152 der Bayerischen Verfassung sollte deshalb auf dieses Ziel neu ausgerichtet werden. Nur dann hat auch der angekündigte Neustart der Energiewende in Bayern Aussicht auf Erfolg. Wir fordern den Klimaschutzminister Thorsten Glauber, Energiewendeminister Huber Aiwanger, Verfassungsminister Joachim Herrmann und Ministerpräsident Markus Söder auf, den Verfassungsrang für Erneuerbare Energien bei den Gesprächen mit den anderen Fraktionen im Bayerischen Landtag mit einzubeziehen.“