Anfrage zum Plenum: Kein Abwägungsvorbehalt für Trinkwasserschutz – Auswirkung von Wasserschutzgebieten im bergrechtlichen Verfahren

In einer Anfrage zum Plenum zur Plenarsitzung am 13.11.2024 befragte ich die Staatsregierung, ob die Aussagen des Bergamts Nordbayern zur Abwägung von Bodenschätzen und Trinkwasserschutz im Verfahren um den Gipsabbau bei Altertheim der tatsächlichen und rechtlichen Auffassung der Staatsregierung entsprechen, wie diese Äußerungen im Lichte der Rechtsprechung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zum Wasserschutz zu bewerten sind und welche Maßnahmen sie ergreift, um den Trinkwasserschutz in Unterfranken in diesem Verfahren zu gewährleisten.

Die AzP mit Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.