Antrag: Bericht über die Fortschriftte und Planungen für eine klimaresistente und klimaneutrale Staatsverwaltung

Im November 2021 wurde vom Staatsminister für Umwelt und Verbraucherschutz angekündigt, dass in der Novelle des Bayerischen Klimaschutzgesetzes die Verpflichtung enthalten sein wird, dass die bayerische Verwaltung bis 2028 klimaneutral arbeiten soll. Dieses ambitionierte Ziel soll von den Staatsministerien noch übertroffen werden. In dem Antrag wird die Staatsregierung aufgefordert, dem Landtag über Fortschritte und Planungen
zu einer klimaresistenten und klimaneutralen Staatsverwaltung zu berichten.