Schriftliche Anfrage: Ausgleichszahlungen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie für Gewässerrandstreifen

In dieser schriftlichen Anfrage wird die Staatsregierung zu Ausgleichszahlungen im Rahmen der Wasserrahmenrichtlinie für Gewässerrandstreifen in Bayern befragt. Schwerpunkt ist die Anzahl der Hektar, für die 2020 und 2021 Ausgleichszahlungen in den Landkreisen, kreisfreien Städten und Regierungsbezirken beantragt wurden, sowohl für private als auch staatliche Flächen. Weiterhin wird erfragt, in welchen Regionen die Erfassung der Gewässerrandstreifen durch die Wasserwirtschaftsämter bereits abgeschlossen ist oder bis Ende des Jahres abgeschlossen wird. Die Staatsregierung soll zudem darlegen, wie unklare Fälle bei der Prüfung der Ausgleichszahlungen gehandhabt werden. Fragen zum rechtlichen Status der Gewässerrandstreifen werden thematisiert, insbesondere ob sie ihren Ackerstatus verlieren und ob der Ausgleich auch diesen Statusverlust abdeckt. Außerdem wird nach Regelungen für die Umwidmung von Dauergrünland an anderer Stelle in gleichem Umfang gefragt. Ziel der Anfrage ist es, Transparenz über die Umsetzung und Finanzierung der Gewässerrandstreifenmaßnahmen herzustellen.

Die Antwort der Staatsregierung.