{"id":159,"date":"2024-09-15T10:31:00","date_gmt":"2024-09-15T09:31:00","guid":{"rendered":"https:\/\/patrick-friedl.de\/wps\/2019\/07\/10\/transparenz\/"},"modified":"2025-06-13T08:27:33","modified_gmt":"2025-06-13T07:27:33","slug":"transparenz","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/patrick-friedl.de\/wps\/2024\/09\/15\/transparenz\/","title":{"rendered":"Transparenz"},"content":{"rendered":"<h3><strong>Wieviel verdient ein Landtagsabgeordneter?<\/strong><\/h3>\n<p>Transparenz ist eine der zentralen Forderungen der GR\u00dcNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Realpolitik. Sie ist mir auch ein pers\u00f6nliches Anliegen, gerade wenn es um meine eigenen Einnahmen und Ausgaben als Landtagsabgeordneter geht.<\/p>\n<h3><strong>Entsch\u00e4digung bzw. Di\u00e4t<\/strong><\/h3>\n<p>Laut Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (<a href=\"http:\/\/www.gesetze-bayern.de\/Content\/Document\/BayAbgG\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">BayAbgG<\/a>) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Entsch\u00e4digung, welche <strong>monatlich<\/strong> gezahlt wird. Diese Entsch\u00e4digung unterliegt nach \u00a7 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht, au\u00dferdem werden entsprechende Betr\u00e4ge f\u00fcr Kranken- und Pflegeversicherung abgezogen.<\/p>\n<p>Es gibt f\u00fcr Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder \u00c4hnliches.<\/p>\n<p>Die Entsch\u00e4digung der bayerischen Landtagsabgeordneten wird zum 1. Juli 2025 um 4,0 Prozent von 9.786 Euro auf rund 10.178 Euro erh\u00f6ht. Damit folgt die Anpassung zeitversetzt der allgemeinen Einkommensentwicklung.<\/p>\n<p><!--more--><\/p>\n<h3><strong>Die Kostenpauschale<\/strong><\/h3>\n<p>F\u00fcr meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von <strong>monatlich<\/strong> <strong>4.227,02 Euro<\/strong> (Stand: August 2024). Diese Pauschale verwende ich f\u00fcr:<\/p>\n<ul>\n<li>Meine Regionalb\u00fcros in Aschaffenburg und W\u00fcrzburg (Miete und Nebenkosten, B\u00fcrorenovierung, B\u00fcroausstattung, B\u00fcromaterialien, Telefon und Internet, Porto, Kopie- und Druckkosten)<\/li>\n<li>Miete f\u00fcr mein Appartement f\u00fcr die \u00dcbernachtungen in M\u00fcnchen (vom Bayerischen Landtag zur Miete zur Verf\u00fcgung gestellt)<\/li>\n<li>B\u00fcromaterialien und Portokosten meines Landtagsb\u00fcros im Maximilianeum (Miete f\u00e4llt f\u00fcr dieses B\u00fcro nicht an)<\/li>\n<li>Informationsveranstaltungen (Druckkosten, z.B. f\u00fcr Plakate und Flyer, Raum- und Saalmieten, Anzeigen u.a.)<\/li>\n<li>Zeitungen, B\u00fccher, Informationsbriefe u.\u00c4.<\/li>\n<li>Technische Betreuung meiner Webseite www.patrick-friedl.de<\/li>\n<li>Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (au\u00dfer Deutsche Bahn innerhalb Bayerns) sowie Hotelkosten, auch f\u00fcr meine Mitarbeiter*innen<\/li>\n<\/ul>\n<p>Als Gr\u00fcnen-Abgeordneter bin ich neben meinem Stimmkreis W\u00fcrzburg Stadt (W\u00fcrzburg, Gerbrunn und Rottendorf) in Unterfranken noch f\u00fcr die Landkreise Aschaffenburg Land, Kitzingen und Miltenberg mit zust\u00e4ndig. In Unterfranken haben wir derzeit nur in drei von zehn Stimmkreisen Abgeordnete (im Stimmkreis W\u00fcrzburg Land <a href=\"https:\/\/www.kerstin-celina.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Kerstin Celina<\/a> und im Stimmkreis Schweinfurt <a href=\"https:\/\/paulknoblach.de\/\" target=\"_blank\" rel=\"noopener noreferrer\">Paul Knoblach<\/a>). Das erh\u00f6ht nat\u00fcrlich die von mir zu entrichtenden Reisekosten entsprechend. Weitere mandatsbedingte Kosten bleiben unber\u00fccksichtigt und k\u00f6nnen auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn f\u00fcr Landtagsabgeordnete gibt es keine \u201eWerbungskosten\u201c (\u00a7 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).<\/p>\n<p>Wenn ich an einer wichtigen Sitzung\/Abstimmung nicht teilnehme, wird die Kostenpauschale wie folgt gek\u00fcrzt: Beim Vers\u00e4umen einer Ausschusssitzung werden mir 50,- Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100,- Euro abgezogen. Pro nicht anwesender namentlicher Abstimmung werden mir 25,- Euro, maximal aber 100,- Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer \u00e4rztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige K\u00fcrzung.<\/p>\n<h3><strong>Dienstreisen<\/strong><\/h3>\n<p>Im Rahmen meiner Arbeit als Abgeordneter des Bayerischen Landtags unternehme ich regelm\u00e4\u00dfig Dienstreisen, vor allem in Bayern. Daf\u00fcr steht mir eine Netz-Card D f\u00fcr Bayern und eine Jahreskarte f\u00fcr den M\u00fcnchner MVV zur Verf\u00fcgung, so dass ich mit den \u00d6ffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei auf allen Strecken der staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern reisen kann. Auf das Auto verzichte ich m\u00f6glichst. Flugreisen lehne ich ab.<\/p>\n<h3><strong>Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat<\/strong><\/h3>\n<h4>Mitarbeiter*innen<\/h4>\n<p>F\u00fcr die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir f\u00fcr das Jahr 2025 ein Budget von<strong> <span dir=\"ltr\" role=\"presentation\">159.752,73<\/span> Euro<\/strong> zur Verf\u00fcgung. Davon m\u00fcssen die gesamten Bruttol\u00f6hne (Arbeitgeber-Brutto), die Umlage (f\u00fcr den Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen) und die Beitr\u00e4ge zur Berufsgenossenschaft bezahlt werden.<\/p>\n<p>Im Moment besch\u00e4ftige ich <strong>acht Mitarbeiter*innen in Teilzeit <\/strong>(zwischen vier und 25 Stunden pro Woche), drei in meinem Landtagsb\u00fcro in M\u00fcnchen, zwei in meinem Regionalb\u00fcro Aschaffenburg und drei in meinem Regionalb\u00fcro W\u00fcrzburg. Einer meiner Mitarbeiter*innen hat einen Schwerbehindertenausweis. Einen Teil dieser Kosten, z.B. f\u00fcr Einzelprojekte, freie Mitarbeiter*innen oder Praktikant*innenverg\u00fctung bezahle ich selbst. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades besch\u00e4ftigt. Hinzu kommen noch gelegentlich Praktikant*innen.<\/p>\n<h4>Technische Ausstattung<\/h4>\n<p>F\u00fcr Aufwendungen bez\u00fcglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder\/m Abgeordneten bis zu <strong>15.000,- Euro pro Legislaturperiode<\/strong> zu (Stand: August 2024). Dazu geh\u00f6ren vor allem Kosten f\u00fcr Computer-Lizenzen, sowie weitere z.B. f\u00fcr die Anschaffung von Computern, Faxger\u00e4ten, Smartphones, Druckern, o.\u00c4. Die Summe entspricht einem j\u00e4hrlichen Betrag von bis zu 3.000,- Euro. Dabei muss ich einen Eigenanteil von 15% leisten. Die Gelder kann ich bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abrufen.<\/p>\n<h3><strong>Weitere Aufgaben, Eink\u00fcnfte und Ausgaben<\/strong><\/h3>\n<p>Als Stadtrat in W\u00fcrzburg erhalte ich derzeit monatlich <strong>960,15<\/strong> <strong>Euro <\/strong>pauschale Entsch\u00e4digung (Stand: Juli 2023) und pro Sitzung ein Sitzungsgeld von <strong>30 Euro<\/strong>. Als einer von vier stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erhalte ich keine zus\u00e4tzliche Entsch\u00e4digung.<\/p>\n<p>Ein gr\u00f6\u00dferer Posten auf der Ausgabenseite sind bei den meisten Abgeordneten <strong>Parteispenden<\/strong>. Ich spende <strong>pro Jahr ca. 18.000 Euro <\/strong>an verschiedene Gliederungen der Partei (Kreis-, Bezirks-, Landesverband). Steuerliche Vorteile erhalte ich daf\u00fcr nur bis zu einer H\u00f6he von 6.600 Euro. Diese Spenden dienen bei den Gr\u00fcnen dem Zweck, die Arbeit an der Basis und Wahlk\u00e4mpfe f\u00fcr alle Kandidierenden zu unterst\u00fctzen. Bei B\u00dcNDNIS 90\/DIE GR\u00dcNEN werden Listenpl\u00e4tze nicht nach Wahlkampfbudget vergeben, sondern es wird aus einem gemeinsamen Topf ein gemeinsamer Wahlkampf betrieben. Jeder und jede politisch Interessierte kann bei uns ohne den Einsatz eigener Geldmittel f\u00fcr Gr\u00fcne Ziele k\u00e4mpfen und sich f\u00fcr politische \u00c4mter bewerben.<\/p>\n<h3><strong>Altersentsch\u00e4digung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags<\/strong><\/h3>\n<p>Die Altersentsch\u00e4digung f\u00fcr Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der\u00a0 ehemalige Abgeordnete Altersbez\u00fcge erhalten und zum anderen an die Jahre, der Angeh\u00f6rigkeit zum Bayerischen Landtag. Die diesbez\u00fcglichen Leistungen werden haupts\u00e4chlich im 2. Abschnitt des BayAbgG \u201cLeistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag\u201d geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentsch\u00e4digung ausgezahlt wird, sobald\u00a0 ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angeh\u00f6rt haben (Satz 1).<\/p>\n<p>F\u00fcr einen nach 1964 geborene Abgeordneten wie mich entsteht der Anspruch auf Altersentsch\u00e4digung fr\u00fchestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die H\u00f6he der Altersentsch\u00e4digung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die H\u00f6he der Altersentsch\u00e4digung auf 33,5% der Mandatsentsch\u00e4digung, also derzeit rund ein Drittel der oben angef\u00fchrten 10.178 Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der\/die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausge\u00fcbt hat, auf bis zu 71,75 % der Mandatsentsch\u00e4digung nach 20 Jahren Mitgliedschaft im Landtag an.<\/p>\n<h4>Anpassung der Entsch\u00e4digung bzw. Di\u00e4ten:<\/h4>\n<p>Diese Entsch\u00e4digung wird nach Art. 5 Abs. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Ma\u00dfzahl f\u00fcr diese Anpassung setzt sich aus den Entwicklungen verschiedener \u201eMa\u00dfstabs\u201c-Bez\u00fcge und -Geh\u00e4lter zusammen.<\/p>\n<p>Folglich k\u00f6nnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt f\u00fcr Statistik ermittelt und muss der Landtagspr\u00e4sidentin zum 1. M\u00e4rz eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entsch\u00e4digung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu ver\u00f6ffentlichen.<\/p>\n<h3><strong>Fazit<\/strong><\/h3>\n<p>Die Di\u00e4ten f\u00fcr Landtagsabgeordnete in Bayern entsprechen grob der Besoldung R4 f\u00fcr zum Beispiel Pr\u00e4sidenten mittelgro\u00dfer Gerichte.<\/p>\n<p>Damit sind die Abgeordneten des Bayerischen Landtags finanziell gut genug ausger\u00fcstet, um Ihren vielf\u00e4ltigen Aufgaben im Sinne der B\u00fcrgerinnen und B\u00fcrger nachzukommen. Mit den Einnahmen lassen sich B\u00fcros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten bezahlen.<\/p>\n<p>Wir Gr\u00fcne treten auf allen Ebenen f\u00fcr Transparenz ein und diese Seite soll ein Baustein dazu sein. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Transparenz haben k\u00f6nnen Sie mich gerne kontaktieren.<\/p>\n<p><em>\u00a0<\/em><\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Wieviel verdient ein Landtagsabgeordneter? 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