Druck der Grünen im Landtag führte zum Erfolg - Kritik an Einschränkungen
Drei Monate nach der Forderung der Grünen Landtagsfraktion und vier Monate nach Corona-Krisenbeginn können Kultur-Spielstätten endlich finanzielle Hilfen beantragen. Ein fiktiver Unternehmerlohn in Höhe des Existenzminimums kann nun als Betriebskosten geltend gemacht werden. Auch Personalkosten, z.B. aus Werk- und Honorarverträgen, sind förderfähig. „Leider kommt die Förderung für viele wohl reichlich spät, denn die Mittel können nicht rückwirkend beantragt werden“ erklärt MdL Patrick Friedl und nennt weitere Einschränkungen: