Transparenz

Wieviel verdient ein Landtagsabgeordneter?

Transparenz ist eine der zentralen Forderungen der GRÜNEN, nicht nur in Bezug auf die Gesetzgebung, Verwaltungsakte oder in der Realpolitik. Sie ist mir auch ein persönliches Anliegen, gerade wenn es um meine eigenen Einnahmen und Ausgaben als Landtagsabgeordneter geht.

Entschädigung bzw. Diät

Laut Art. 5 Abs. 1 des Bayerischen Abgeordnetengesetzes (BayAbgG) haben alle Landtagsabgeordneten Anspruch auf eine Abgeordneten-Entschädigung von zur Zeit 9.215,- Euro brutto (Stand Juli 2023). Diese Entschädigung wird monatlich gezahlt. Sie unterliegt nach § 22 Nr. 4 Einkommensteuergesetz der Steuerpflicht. Außerdem werden davon entsprechende Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung entrichtet (Stand August 2021: Zuschuss Krankenversicherung 333,51 Euro und Zuschuss Pflegeversicherung 69,20 Euro).
Es gibt für Abgeordnete keine Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld oder ähnliches.

Die Kostenpauschale

Für meine mandatsbedingten Aufwendungen erhalte ich eine steuerfreie Kostenpauschale nach Art. 6 Abs. 2 BayAbgG von monatlich 3.984,- Euro (Stand: Juli 2023). Diese Pauschale verwende ich für:

  • Meine Regionalbüros in Aschaffenburg und Würzburg (Miete und Nebenkosten, Bürorenovierung, Büroausstattung, Büromaterialien, Telefon und Internet, Porto, Kopie- und Druckkosten)
  • Miete für mein Appartement für die Übernachtungen in München (vom Bayerischen Landtag zur Miete zur Verfügung gestellt)
  • Büromaterialien und Portokosten meines Landtagsbüros im Maximilianeum (Miete fällt für dieses Büro nicht an)
  • Informationsveranstaltungen (Druckkosten, z.B. für Plakate und Flyer, Raum- und Saalmieten, Anzeigen u.a.)
  • Zeitungen, Bücher, Informationsbriefe u.Ä.
  • Technische Betreuung meiner Webseite www.patrick-friedl.de
  • Mandatsbedingte Fahrt- und Reisekosten (außer Deutsche Bahn innerhalb Bayerns) sowie Hotelkosten, auch für meine Mitarbeiter*innen

Als Grünen-Abgeordneter bin ich neben meinem Stimmkreis Würzburg Stadt (Würzburg, Gerbrunn und Rottendorf) in Unterfranken noch für die Landkreise Aschaffenburg Land, Kitzingen und Miltenberg mit zuständig. In Unterfranken haben wir derzeit nur in drei von zehn Stimmkreisen Abgeordnete (im Stimmkreis Würzburg Land Kerstin Celina und im Stimmkreis Schweinfurt Paul Knoblach). Das erhöht natürlich die von mir zu entrichtenden Reisekosten entsprechend. Weitere mandatsbedingte Kosten bleiben unberücksichtigt und können auch nicht von der Steuer abgesetzt werden, denn für Landtagsabgeordnete gibt es keine „Werbungskosten“ (§ 22 Nr. 4 Satz 2 EStG).

Wenn ich an einer wichtigen Sitzung/Abstimmung nicht teilnehme, wird die Kostenpauschale wie folgt gekürzt: Beim Versäumen einer Ausschusssitzung werden mir 50,- Euro und beim Fehlen bei einer Plenarsitzung 100,- Euro abgezogen. Pro nicht anwesender namentlicher Abstimmung werden mir 25,- Euro, maximal aber 100,- Euro pro Tag abgezogen. Ab dem 15. Tag einer ärztlich attestierten Erkrankung erfolgt nur eine entsprechende 50-prozentige Kürzung.

Dienstreisen

Im Rahmen meiner Arbeit als Abgeordneter des Bayerischen Landtags unternehme ich regelmäßig Dienstreisen, vor allem in Bayern. Dafür steht mir eine Bayern-Bahncard 100 und eine Jahreskarte für den Münchner MVV zur Verfügung, so dass ich mit den Öffentlichen Verkehrsmitteln kostenfrei auf allen Strecken der staatlichen Verkehrseinrichtungen in Bayern reisen kann. Auf das Auto verzichte ich, wo immer es geht. Flugreisen lehne ich ab.

Weitere Leistungen in Zusammenhang mit meinem Landtagsmandat

Mitarbeiter*innen

Für die Bezahlung meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter steht mir für das Jahr 2023 ein Budget von 145.615,50 Euro zur Verfügung. Davon müssen die gesamten Bruttolöhne (Arbeitgeber-Brutto), die Umlage (für den Krankheitsfall der Mitarbeiter*innen) und die Beiträge zur Berufsgenossenschaft bezahlt werden.

Im Moment beschäftige ich neun Mitarbeiter*innen in Teilzeit (zwischen vier und 25 Stunden pro Woche), drei in meinem Landtagsbüro in München, zwei in meinem Regionalbüro Aschaffenburg und vier in meinem Regionalbüro Würzburg. Einer meiner Mitarbeiter*innen hat einen Schwerbehindertenausweis. Einen Teil dieser Kosten, z.B. für Einzelprojekte, freie Mitarbeiter*innen oder Praktikant*innenvergütung bezahle ich selbst. Zu keinem Zeitpunkt habe ich Verwandte ersten, zweiten, dritten oder vierten Grades beschäftigt.

Technische Ausstattung

Für Aufwendungen bezüglich mandatsbedingter Informations- und Kommunikationseinrichtungen nach Art. 6 Abs. 4 BayAbgG stehen jeder/m Abgeordneten bis zu 15.000,- Euro pro Legislaturperiode zu (Stand: Juli 2023). Dazu gehört z.B. die Anschaffung von PCs, Faxgeräten, Smartphones oder Druckern. Die Summe entspricht einem jährlichen Betrag von bis zu 3.000,- Euro. Dabei muss ich einen Eigenanteil von 15% leisten. Die Gelder kann ich bis zum angegebenen Limit durch Nachweis abrufen. Im Hinblick auf die große Zahl an Mitarbeiter*innen habe ich inzwischen die Pauschale vollständig in Anspruch nehmen müssen (Stand: Juli 2023).

Weitere Aufgaben, Einkünfte und Ausgaben

Als Stadtrat in Würzburg erhalte ich derzeit monatlich 960,15 Euro pauschale Entschädigung (Stand: Juli 2023) und pro Sitzung ein Sitzungsgeld von 30 Euro. Als einer von vier stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden erhalte ich keine zusätzliche Entschädigung.

Ein größerer Posten auf der Ausgabenseite sind bei den meisten Abgeordneten Parteispenden. Ich spende pro Jahr ca. 20.000 Euro an verschiedene Gliederungen der Partei (Kreis-, Bezirks-, Landesverband). Steuerliche Vorteile erhalte ich dafür nur bis zu einer Höhe von 6.600 Euro. Diese Spenden dienen bei den Grünen dem Zweck, die Arbeit an der Basis und Wahlkämpfe für alle Kandidierenden zu unterstützen. Bei BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werden Listenplätze nicht nach Wahlkampfbudget vergeben, sondern es wird aus einem gemeinsamen Topf ein gemeinsamer Wahlkampf betrieben. Jeder und jede politisch Interessierte kann bei uns ohne den Einsatz eigener Geldmittel für Grüne Ziele kämpfen und sich für politische Ämter bewerben.

Altersentschädigung von Abgeordneten des Bayerischen Landtags

Die Altersentschädigung für Abgeordnete ist vor allem an zwei Faktoren gebunden: Zum einen an eine Altersgrenze, ab der  ehemalige Abgeordnete Altersbezüge erhalten und zum anderen an die Jahre, der Angehörigkeit zum Bayerischen Landtag. Die diesbezüglichen Leistungen werden hauptsächlich im 2. Abschnitt des BayAbgG “Leistungen nach Ausscheiden aus dem Bayerischen Landtag” geregelt: Art. 12 regelt, dass eine Altersentschädigung ausgezahlt wird, sobald  ehemalige Abgeordnete das 67. Lebensjahr vollendet und dem Bayerischen Landtag zumindest zehn Jahre angehört haben (Satz 1).

Für einen nach 1964 geborene Abgeordneten wie mich entsteht der Anspruch auf Altersentschädigung frühestens ab dem vollendeten 62. Lebensjahr. Die Höhe der Altersentschädigung regelt Art. 13 BayAbG. Dort wird die Höhe der Altersentschädigung auf 33,5% der Mandatsentschädigung, also derzeit rund ein Drittel der oben angeführten 8.519,- Euro, festgesetzt. Auch hier steigt der Anteil jedoch mit jedem weiteren Jahr, in welchem der/die Abgeordnete ein Landtagsmandat ausgeübt hat auf bis zu 71,75 % der Mandatsentschädigung an.

Anpassung der Entschädigung bzw. Diäten:

Diese Entschädigung wird nach Art. 5 Abs. 3 BayAbgG jeweils zum 1. Juli eines jeden Jahres entsprechend der Einkommensentwicklung in Bayern angepasst. Die Maßzahl für diese Anpassung setzt sich aus den Entwicklungen verschiedener „Maßstabs“-Bezüge und -Gehälter zusammen.

Folglich könnte es auch zu einer negativen Anpassung kommen. Die auf diese Weise errechnete Anpassung wird vom Landesamt für Statistik ermittelt und muss der Landtagspräsidentin zum 1. März eines jeden Jahres mitgeteilt werden. Daraufhin ist diese verpflichtet den neuen Betrag der Entschädigung im Gesetz- und Verordnungsblatt zu veröffentlichen.

Fazit

Die Diäten für Landtagsabgeordnete in Bayern entsprechen grob der Besoldung eines Gymnasial- oder Realschulrektors, liegen aber beispielsweise deutlich unter der Besoldung eines Richters.

Damit sind die Abgeordneten des Bayerischen Landtags finanziell gut genug ausgerüstet, um Ihren vielfältigen Aufgaben im Sinne der Bürgerinnen und Bürger nachzukommen. Mit den Einnahmen lassen sich Büros, Mitarbeiter*innen und Reisekosten bezahlen.

Wir Grüne treten auf allen Ebenen für Transparenz ein und diese Seite soll ein Baustein dazu sein. Wenn Sie weitere Fragen zum Thema Transparenz haben können Sie mich gerne kontaktieren.