Angesichts der öffentlich gewordenen Überlegungen des Freistaats, die auslaufenden Erbpachtverträge am Oberen Burgweg in Würzburg nicht zu verlängern, hat MdL Patrick Friedl in einer Anfrage zum Plenum die Bayerische Staatsregierung befragt. Hier finden Sie die Anfrage sowie die Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Main-Post berichtete über den Sachverhalt am 05.02.2022 und 02.02.2022.
Hier eine Stellungnahme des Würzburger Landtagsabgeordneten Patrick Friedl:
„Obwohl also den Erbbauberechtigten am Oberen Burgweg „im Jahr 2018 die Neubestellung eines Erbbaurechts im Jahr 2023 in Aussicht gestellt“ wurde, wird dieses Angebot des Freistaats nun von der Prüfung der Eignung der Flächen für Geschosswohnungsbau für „BayernHeim“ abhängig gemacht. Hier fehlt es an Augenmaß bei der Umsetzung der Beschlüsse, neue Wohnbauflächen für den Freistaat zu realisieren. So wird auf dem Rücken von zum Teil jahrzehntelangen Vertragspartner*innen des Freistaats, den Erbpachtnehmer*innen am Oberen Burgweg, die verfehlte Wohnungsbaupolitik der Bayerischen Staatsregierung ausgetragen.
So hätte Bayern unter dem damaligen Finanzminister Söder niemals 2013 die Gemeinnützige Bayerische Wohnungsbaugesellschaft (GBW) mit über 33.000 Wohnungen (allein davon in Würzburg 947) versilbern und verkaufen dürfen. Auch versäumt der Freistaat, seine Möglichkeiten Wohnbaureserven in Städten und Gemeinden zu heben, und lässt wirksame Instrumente ungenutzt. So war es ein gravierender politischer Fehler der Staatsregierung eine Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke, abzulehnen und nicht einzuführen. Und auch das Baulandmobilisierungsgesetz ist in Bayern immer noch nicht vollständig umgesetzt, obwohl die Maßnahmen zeitlich befristet sind.