Angesichts der öffentlich gewordenen Überlegungen des Freistaats, die auslaufenden Erbpachtverträge am Oberen Burgweg in Würzburg nicht zu verlängern, hat MdL Patrick Friedl in einer Anfrage zum Plenum die Bayerische Staatsregierung befragt. Hier finden Sie die Anfrage sowie die Antwort des Staatsministeriums für Wohnen, Bau und Verkehr. Die Main-Post berichtete über den Sachverhalt am 05.02.2022 und 02.02.2022.
Hier eine Stellungnahme des Würzburger Landtagsabgeordneten Patrick Friedl:
„Obwohl also den Erbbauberechtigten am Oberen Burgweg „im Jahr 2018 die Neubestellung eines Erbbaurechts im Jahr 2023 in Aussicht gestellt“ wurde, wird dieses Angebot des Freistaats nun von der Prüfung der Eignung der Flächen für Geschosswohnungsbau für „BayernHeim“ abhängig gemacht. Hier fehlt es an Augenmaß bei der Umsetzung der Beschlüsse, neue Wohnbauflächen für den Freistaat zu realisieren. So wird auf dem Rücken von zum Teil jahrzehntelangen Vertragspartner*innen des Freistaats, den Erbpachtnehmer*innen am Oberen Burgweg, die verfehlte Wohnungsbaupolitik der Bayerischen Staatsregierung ausgetragen.
So hätte Bayern unter dem damaligen Finanzminister Söder niemals 2013 die Gemeinnützige Bayerische Wohnungsbaugesellschaft (GBW) mit über 33.000 Wohnungen (allein davon in Würzburg 947) versilbern und verkaufen dürfen. Auch versäumt der Freistaat, seine Möglichkeiten Wohnbaureserven in Städten und Gemeinden zu heben, und lässt wirksame Instrumente ungenutzt. So war es ein gravierender politischer Fehler der Staatsregierung eine Grundsteuer C für baureife, aber nicht bebaute Grundstücke, abzulehnen und nicht einzuführen. Und auch das Baulandmobilisierungsgesetz ist in Bayern immer noch nicht vollständig umgesetzt, obwohl die Maßnahmen zeitlich befristet sind.
Die Ankündigung von Ministerpräsident Söder mit der BayernHeim 10.000 neue Wohnungen bis 2025 zu schaffen ist in weiter Ferne. Aktuell hat die BayernHeim lediglich 234 Wohnungen bereits im Bestand, 522 weitere befänden sich im Bau. Dies nun wie am Würzburger Oberen Burgweg geschehen, auf dem Rücken der wenigen Erbpachtnehmer*innen dort, ohne Vorwarnung und unter Durchbrechung begründeten Vertrauens, ist der falsche Weg und lässt die Situation der Erbpächter*innen hier leider völlig außen vor. Die fehlende Sensibilität wird deutlich im letzten Satz der Antwort: „Sofern eine Bebauung der Grundstücke am Oberen Burgweg durch eine staatliche Wohnungsbaugesellschaft realisiert werden sollte, können noch mehr Bürgerinnen und Bürger von bezahlbarem Wohnraum profitieren.“ Das hilft den Anwohner*innen des Oberen Burgwegs kein Stück und auf die Frage „wie sieht sich die Staatsregierung in sozialer Verantwortung und Verpflichtung den dort wohnenden Erbbauberechtigten Ersatz für den Wohnungsverlust anzubieten, bzw. sie wirksam bei der Wohnungssuche zu unterstützen“ ist das Bauministerium gar nicht erst eingegangen. Vertrauensvolle Partnerschaft gegenüber den Pächter*innen sieht anders aus.
Was den Wohnungsbau in Bayern angeht, muss die Staatsregierung endlich die Ärmel hochkrempeln und die Rahmenbedingungen für den sozialen Wohnungsbau deutlich verbessern. Neben einem eigenen Fördertopf für die BayernHeim, braucht es eine gut ausgestattete und verlässliche Wohnraumförderung für alle gemeinwohlorientierten Wohnungsbau-Akteure. Im Entwurf für den aktuellen Haushalt hat die Staatsregierung bei der Wohnraumförderung jedoch den Rotstift angesetzt. Um die steigenden Baupreise zu kompensieren, müssen die Zuschüsse pro Quadratmeter in der Wohnraumförderung deutlich erhöht werden. Zudem braucht es endlich eine Neuausrichtung der staatlichen Immobilienverwaltung (IMBY). Neben der Möglichkeit zur verbilligten Abgabe staatlicher Liegenschaften für den sozialen Wohnungsbau, soll auch die IMBY eine aktive Rolle bei der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum einnehmen.“