Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Kammmolch auf Moospolster - Kathy Büscher, Pixabay

Kammmolch in Unterfranken massiv vom Aussterben bedroht

"Der europaweit gefährdete Kammmolch, liebevoll auch „Wasserdrache“ genannt, unsere größte Molchart in Unterfranken, ist schwer bedroht und in Gefahr auszusterben“, so Grünen-MdL Patrick Friedl. Zwar ist er durch die europäische Fauna-Flora-Habitat-(FFH)-Richtlinie geschützt und die wichtigsten Vorkommen als sogenannte FFH-Gebiete ausgewiesen. Doch die Managementpläne vermochten bislang nicht zu erreichen, dass die Populationen in einen "guten Erhaltungszustand" gekommen. Dies hat eine Anfrage des naturschutzpolitischen Sprechers der Grünen-Landtagsfraktion Patrick Friedl an die Bayerische Staatsregierung zur Situation des Kammmolches in unterfränkischen FFH-Gebieten ergeben. 

Die aktuelle Anfrage zur Bestandsgefährdung des Kammmolchs, sowie eine frühere Anfrage zum ebenfalls kritisch reduzierten Bestand der Gelbbauchunke wurde auch von der Mainpost aufgegriffen.

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Süddeutsche Zeitung berichtet über bedrohten Feldhamster

Am 4.11.2021 berichtete die Süddeutsche Zeitung über die akute Bedrohung des Feldhamsters in Deutschland und die unzureichende Wirkung der Schutzmaßnahmen in Bayern. Darin kommt auch Patrick Friedl, MdL und naturschutzpolitischer Sprecher der Grünen Landtagsfraktion in Bayern zu Wort. "Bayerns Feldhamster sind in Not", so sein dringender Appell.

Grünen MdL Patrick Friedl fordert Staatsregierung zu verstärktem Schutz des Feldhamsters auf

„Auch im fünfzehnten Jahr des Artenhilfsprogramms Feldhamster gibt es keinen Durchbruch für den Feldhamsterschutz in Bayern“, so Patrick Friedl. Dies ist das Ergebnis einer Antwort auf eine aktuelle Anfrage von Friedl an die Bayerische Staatsregierung. Danach stagniert die Zahl der Landwirt*innen, die sich am Hilfsprogramm beteiligen bei „dramatisch niedrigen“ um die 80 und die Feldhamster freundlich bewirtschaftete Fläche ging sogar um knapp 10 Hektar zurück von 103 auf 93,5 Hektar. Zugleich ist die Flächenversiegelung im Feldhamsterlebensraum - wie in ganz Bayern - ungebrochen. Friedl: „Der Feldhamster ist bei uns massiv vom Aussterben bedroht. Da ist es nicht akzeptabel, dass die Schutzbemühungen stagnieren, während die Bedrohungslage für den Feldhamster stetig wächst.“

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Celina und Friedl kritisieren fehlende Rechtsgrundlagen, um Verfahren zu synchronisieren

Die letzten Wochen haben die Grünen-Landtagsabgeordneten Kerstin Celina und Patrick Friedl viele Gespräche geführt, Unterlagen gesichtet und versucht, sich ein Bild von der Situation zur geplanten Erweiterung des Wasserschutzgebiets „Zeller Quellen“ zu verschaffen. „Aus unserer Sicht sind die planungsrechtlichen Verfahren zu wenig aufeinander abgestimmt“, so Celina und Friedl ergänzt: „Insbesondere stört uns, dass die Ausweisung von Deponien künftig meist nach Bergrecht läuft und dass eine Landesplanung für geeignete Deponiestandorte fehlt.“ So erfreulich freiwillige Nachbesserungen bei einem Deponiekonzept seien, sind die MdL aus Würzburg Land und Stadt überzeugt, dass eine Klasse 1 Deponie nicht in ein künftiges Wasserschutzgebiet gehört. Kerstin Celina: „Wenn, wie hier, ein Verfahren zur Ausweisung eines Wasserschutzgebietes läuft, dann müsste das Genehmigungsverfahren für eine Deponie damit synchronisiert werden.“ Es dürfe nicht sein, dass eine Deponie genehmigt werde, nur weil das Genehmigungsverfahren schneller läuft und damit die Wasserschutzgebietserweiterung überholt.

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Verfassungsbeschwerde gegen das Klimaschutzgesetz teilweise erfolgreich

"Ich bin ganz aus dem Häuschen. Das ist der verfassungsrechtliche Durchbruch für eine konsequente Klimaschutz-Gesetzgebung in Deutschland. Die Begriffe epochal und bahnbrechend sind auch mir dazu gleich eingefallen. Mich beeindruckt Mut, Klarheit und Weisheit dieser Entscheidung. Das Verfassungsgericht leitet aus den Freiheitsgrundrechten ein Recht auf gute Zukunft und Leben auch für kommende Generationen ab. Dies ist ein wichtiges Hoffnung machendes Signal, dass der Staat klare Vorgaben machen muss, welche Treibhausgasmengen in welchem Zeitraum noch ausgestoßen werden dürfen. Maßstab sind die auch von Deutschland ratifizierten Klimaschutzziele von Paris, um möglichst eine weltweite Klimaerwärmung von 1,5 Grad nicht zu überschreiten. Dies ist ein guter Tag für unsere Kinder und noch nicht geborenen Kindeskinder!"

Links zum Bundesverfassungsgerichtsurteil:

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/bvg21-031.html

 

https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2021/03/rs20210324_1bvr265618.html

 

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