Mangelnde Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern
Am 22.12.2000 wurde die europäische Wasserrahmenrichtlinie nach langen Verhandlungen verabschiedet und hatte das Ziel bis zum Jahr 2015 (in Ausnahmefällen bis 2027) einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Dieses durchaus anspruchsvolle Ziel wurde leider in den vergangenen 20 Jahren nicht ernst genommen. Es wurde weiter gewirtschaftet wie bisher und die Zielhorizonte ignoriert.
Exemplarisch zeigt dies die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen zur Situation in Unterfranken. Die Wasserrahmenrichtlinie bewertet Flusswasserkörper. Das sind einheitliche Fluss- und Bachabschnitte mit einem Einzugsgebiet über 10 qkm. In Unterfranken gibt es 93 solcher Flusswasserkörper. Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung des ökologischen Zustandes ist die Fischfauna. In „sehr gutem“ oder „gutem“ Zustand sind nur 19 (20%) dieser Flusskörper. Mäßig sind dagegen 34 und unbefriedigend 27 Flusswasserkörper.
Unter anderem hat die MAINPOST jüngst darüber berichtet: Unterfrankens Bäche und Flüsse in "beklagenswertem Zustand"