Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Mangelnde Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie in Bayern

Am 22.12.2000 wurde die europäische Wasserrahmenrichtlinie nach langen Verhandlungen verabschiedet und hatte das Ziel bis zum Jahr 2015 (in Ausnahmefällen bis 2027) einen guten ökologischen und chemischen Zustand der Gewässer zu erreichen. Dieses durchaus anspruchsvolle Ziel wurde leider in den vergangenen 20 Jahren nicht ernst genommen. Es wurde weiter gewirtschaftet wie bisher und die Zielhorizonte ignoriert.

Exemplarisch zeigt dies die Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Grünen zur Situation in Unterfranken. Die Wasserrahmenrichtlinie bewertet Flusswasserkörper. Das sind einheitliche Fluss- und Bachabschnitte mit einem Einzugsgebiet über 10 qkm. In Unterfranken gibt es 93 solcher Flusswasserkörper. Ein wichtiges Kriterium für die Bewertung des ökologischen Zustandes ist die Fischfauna.  In „sehr gutem“ oder „gutem“ Zustand sind nur 19 (20%) dieser Flusskörper. Mäßig sind dagegen 34 und unbefriedigend 27 Flusswasserkörper.

Unter anderem hat die MAINPOST jüngst darüber berichtet: Unterfrankens Bäche und Flüsse in "beklagenswertem Zustand"

Bei den Wasserpflanzen, die ebenfalls als Kriterium für den „guten Zustand“ zählen haben 15 (16%) eine gute Bewertung, der Rest ist mäßig oder unbefriedigend. Da der „gute ökologische Zustand“ bei allen Komponenten erreicht werden muss, bleiben in Unterfranken lediglich 4 Gewässer übrig. Nur diese haben bezüglich der Wasserrahmenrichtlinie also das Ziel erreicht. Bei weiteren 4 Flusswasserkörpern erwartet die Staatsregierung dies bis zum Jahr 2027. Für die letzten Gewässer in Unterfranken rechnet die Staatsregierung gar erst mit einer Umsetzung nach 2045. Ein Vertragsverletzungsverfahren wegen der Nichtumsetzung dieser europäischen Richtlinie mit hohen Strafzahlungen scheint deshalb unausweichlich. Nach 27 Jahren Wasserrahmenrichtlinie bleibt damit als Bewertung für die Staatsregierung nur eine glatte 6 (ungenügend) als Schulnote übrig.

Während die Staatsregierung für die Gewässer 1. und 2. Ordnung, also die größeren Flüsse zuständig ist, müssen sich die Gemeinden um die Bäche auf ihrem Gebiet kümmern. Auch für sie gilt die Wasserrahmenrichtlinie. Leider passiert auch hier viel zu wenig. Vielen Gemeinden ist diese Pflichtaufgabe offenbar gar nicht bewusst. Die Staatsregierung fördert zwar die Umsetzung von Maßnahmen der Wasserrahmenrichtlinie auf Gemeindeebene. Mit durchschnittlich 150 000 € pro Jahr an Fördermitteln lässt sich aber für ganz Unterfranken wenig erreichen.

Wichtige Synergieeffekte werden wohl nicht erkannt oder außeracht gelassen. Die Umsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie hilft gegen den schlechten Zustand der Flüsse und Bäche und verbessert - richtig umgesetzt - auch den Hochwasserschutz, den Biotopverbund und den regionalen Wasserhaushalt.

Hier die Stellungnahme von Patrick Friedl dazu:

„Es ist zum Verzweifeln mit Ministerpräsident Söder und der Staatsregierung: Die im Jahr 2000 verabschiedete Europäische Wasserrahmenrichtlinie wird von ihnen weiter nicht ernst genommen. So ist der Zustand der 93 Flüsse und Bäche in Unterfranken beklagenswert. Das Bewertungskriterium „Fisch-Fauna“ zeigt: Nur 19 der Flusskörper (20 Prozent) sind in sehr gutem oder gutem Zustand, 34 Flusskörper (37 Prozent) sind in mäßigem und 27 Flusskörper (29 Prozent) sind in unbefriedigendem Zustand. Das zeigt eine aktuelle Anfrage von mir und der Grünen-Landtagsfraktion. Bei den Wasserpflanzen, die ebenfalls als Kriterium für den „guten Zustand“ zählen, haben 15 eine gute Bewertung (16 Prozent), der Rest ist mäßig oder unbefriedigend. Für das Ziel „guter ökologischer Zustand“ müssen alle Kriterien erreicht werden. In Unterfranken sind das 4 von 93 Gewässern. Nur sie genügen der Wasserrahmenrichtlinie. Das ist beschämend für die CSU-FW-Regierung. Wasser ist ein hohes Gut. Wir sollten alles tun, um es zu schützen. Peinlich ist zudem, dass bei zwei unterfränkischen Gewässern eine Umsetzung erst 2045 erwartet wird. Eine hohe Strafzahlung wegen Nichtumsetzung dieser europäischen Richtlinie scheint unausweichlich. Auch die Kommunen müssen mehr für ihre Bäche tun. Aber hier ist zum einen zu wenig Bewusstsein, zum anderen ist mit 150.000 Euro Fördermitteln für beispielsweise ganz Unterfranken wenig zu machen. Wir fordern entsprechend seines Flächenanteils 600 000 € für Unterfranken und entsprechend 5 Millionen Euro für ganz Bayern.“


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