Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:
Die Gemeinde …/Die Stadt … führt eine Klimafunktionskartierung durch. Hierfür werden bei der Staatsregierung Fördermittel im Rahmen des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Kommunen“ beantragt.
Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:
Die Gemeinde …/Die Stadt … führt eine Klimafunktionskartierung durch. Hierfür werden bei der Staatsregierung Fördermittel im Rahmen des Förderschwerpunkts „Klimaschutz in Kommunen“ beantragt.
Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:
2. Die Verwaltung identifiziert die (naturschutzfachlich) wichtigsten Maßnahmen/Ziele des ABSPs und setzt stellt Konzepte vor, wie diese umgesetzt werden können (dabei ist auch auf die Finanzierung sowie eventuelle Schwierigkeiten einzugehen).
Patrick Friedl, Sprecher für Klimaanpassung in der Landtagsfraktion, weist auf die Förderrichtlinie Klimaanpassung hin, die die ZUG gGmbH (Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH) im Auftrag des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) umsetzt. Hier sind noch bis 31. Januar 2022 in der ersten Stufe Anträge für das Förderprogramm „Einstieg in das kommunale Anpassungsmanagement“ möglich, so Patrick Friedl. Förderschwerpunkte sind:
Förderschwerpunkt A.1 Erstellung eines Nachhaltigen Anpassungskonzepts (Erstvorhaben)
Maximale Zuwendung: 225.000 Euro
Projektlaufzeit: maximal 24 Monate
Was wird gefördert?
Gefördert wird die Erstellung eines integrierten und nachhaltigen kommunalen Anpassungskonzepts durch Anpassungsmanager*innen (befristete Personalstelle). Das Anpassungskonzept betrachtet integriert die verschiedenen Betroffenheiten und Handlungserfordernisse im Bereich Klimaanpassung in der Kommune und berücksichtigt zugleich Synergien, Schnittstellen und positive Nebeneffekte gegenüber den Zielen der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie.
nach Vorschlag des Bund Naturschutz e.V. (BUND)