Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Der Muster-Antrag wurde erstellt auf Basis eines GRIBS-Muster-Antrags von www.gribs.net

Die Gemeinde ... / Die Stadt ... möge beschließen:

Die Gemeinde ... / Die Stadt ... wird beauftragt, in Abstimmung mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt ein nach 2.1.6. der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) förderfähiges Konzept zum kommunalen Sturzflut Risikomanagement auf den Weg zu bringen, auszuschreiben und die entsprechenden kommunalen Haushaltsmittel zu ermitteln und einzustellen.

Begründung:

Infolge des Klimawandels wandelt sich auch die Verteilung der Niederschläge: Es steigt einerseits die Häufigkeit und Dauer von Hitze und Dürre-Perioden und andererseits wächst auch das Risiko von extremen Starkregenereignissen. Auf die einzelne Kommune oder sogar den Stadtteil begrenzt können so Sturzfluten auftreten und verheerende Auswirkungen haben [regionale Beispiele].

Sturzfluten unterscheiden sich erheblich von typischen Hochwassersituationen:

  • sie haben extrem kurze Vorwarnzeiten,
  • im Fokus stehen der wilde Abfluss über die Fläche, massive Erosionen und Überschwemmungen entlang von kleineren Gewässern,
  • durch die hohen Niederschlagsmengen dominiert häufig ein oberirdischer Abfluss auch außerhalb von Gewässern und der Kanalisation, und
  • da die Kanalisation und weitere Entwässerungssysteme diese Wassermassen nicht aufnehmen können und ein kompletter baulicher Schutz nicht möglich ist, spielen in der Bewältigung auch Kommunikation, Eigenvorsorge der Bevölkerung und eine vorausschauende Planung im Katastrophenschutz eine besondere Rolle.

Die Vermeidung bzw. Minimierung von Schäden durch Starkregenereignisse ist daher eine zentrale Zukunftsaufgabe (im Rahmen der nötigen Klimaanpassung). Daher soll ein Konzept zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement erstellt werden. Wesentliche Punkte sind die Bestandsanalyse, die Gefahrenermittlung, die Risikoermittlung, die Erstellung eines Handlungskonzeptes sowie die Abstimmung der Akteure.

Eine Förderung ist nach 2.1.6. der Richtlinien für Zuwendungen zu wasserwirtschaftlichen Vorhaben (RZWas 2021) in Abstimmung mit dem zuständigen Wasserwirtschaftsamt sicher zu stellen. Es gelten dabei die Hinweise aus dem Infoblatt zur Förderung über das Bayerische Sonderförderprogramm zu integralen Konzepten zum kommunalen Sturzflut-Risikomanagement bis auf Weiteres fort (anbei). Dadurch kann eine Förderung von 75% der förderfähigen Kosten (bis 150.000 Euro) erreicht werden.


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