Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:

  1. Die Verwaltung wird beauftragt, einen lokalen Hitzeaktionsplan nach den „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums zu erarbeiten. Dieser Aktionsplan soll konkrete und wirksame Maßnahmen zur Mikroklimasteuerung der Gemeinde …/der Stadt … enthalten.
  2. Die Verwaltung prüft, welche Maßnahmen ergriffen werden können, um gesundheitsschädliche Auswirkungen langanhaltender Hitzeperioden zu verhindern. Besonderer Wert wird hierbei auf Handlungen in Pflege- und Senior*innenheimen, Schulen, Kindertagesstätten und Kliniken gelegt.
  3. Zu den Maßnahmen zählen beispielhaft:
    • die Sicherstellung der flächendeckenden Nutzung des Hitzewarnsystems des Deutschen Wetterdienstes
    • ein Verschattungskonzept für den öffentlichen Raum – insbesondere für Haltestellen des ÖPNV und für öffentliche Plätze
    • eine hitzeresiliente Begrünung des Ortszentrums/der Innenstadt, sowie Dach- und Fassadenbegrünung
    • die Einrichtung öffentlicher, kostenloser Trinkwasserspender
    • die Erhaltung und Ausweitung von Oberflächengewässern im Gemeindegebiet/Stadtgebiet
    • die Erarbeitung einer „Hitzeseite“ auf der gemeindlichen/städtischen Website, welche Informationen rund um das Thema Hitze, insbesondere für das persönliche Verhalten, bereitstellt

Begründung

Der Klimawandel und die damit einhergehende globale Erwärmung haben eine Zunahme an extremen Wetterereignissen zur Folge, welche Bürger*innen, Schulen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen, Institutionen usw. vor stetig größer werdende Herausforderungen stellen. Dazu gehören auch Hitzeperioden, welche in den vergangenen Jahren (z. B. 2003, 2015, 2018, 2019 und 2020) auch im Gemeindegebiet …/Stadtgebiet … zu erleben waren. Solche Hitzewellen gehen einher mit negativen Auswirkungen für unsere Umwelt und belasten vor allem auch den menschlichen Organismus. So kam es auch in den letzten Jahren bundesweit zu einem Anstieg von Todesfällen und Krankheiten in Zusammenhang mit der Hitze, so z. B. Hitzschläge, Dehydrierung und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Durch Hitzeaktionspläne soll sichergestellt werden, dass gesundheitlich Beeinträchtigte im Ernstfall schnelle Hilfe bekommen können. Informations- und Frühwarnsysteme sollen Gesundheitsrisiken vermeiden helfen. Bürger*innen sollen sich unkompliziert informieren können, z. B. über Radio, Hitzetelefone oder Apps. Einrichtungen wie Kindergärten, Schulen, Krankenhäuser und Alten- sowie Pflegeheime sollen im Akutfall eines Hitzeereignisses flächendeckend schnell, direkt und gezielt informiert werden. Klimaschutz ist also Gesundheitsschutz und ein Hitzeaktionsplan, abgestimmt auf die Gegebenheiten in und um …, hätte genau das zum Ziel – die Gesundheit der Bürger*innen zu schützen, aber auch die heimische Vegetation an die Klimaüberhitzung anpassen zu helfen und die Infrastruktur, Handel und Wandel in der Gemeinde/in der Stadt bei der besseren Einstellung auf die Hitze zu unterstützen.

Leider verweigert sich der Freistaat Bayern bis heute, die Kommunen bei der Erstellung von Hitzeaktionsplänen wirksam zu unterstützen, wie beigefügte Anfrage beim Bayerischen Gesundheitsministerium ergab, Zitat:

„Der Umgang mit erhöhten Temperaturen in Folge des Klimawandels, insbesondere mit Hitzewellen, ist eine gesamtgesellschaftliche Herausforderung. Es sind nahezu alle Bereiche betroffen, angefangen vom Privatbereich über Industrie und Gewerbe bis hin zu den Einrichtungen des Gesundheitswesens. Die Staatsregierung verfolgt hier daher das Prinzip der Subsidiarität. Von den Kommunen bis hin zu den Pflegediensten steht jede Einrichtung in der Pflicht zu prüfen, welche Maßnahmen in ihrem jeweiligen Bereich geeignet sind, um schädliche Auswirkungen von klimatischen Extremereignissen, wie z.B. Hitzewellen, zu minimieren. Dabei ist jeweils auf die spezifische Situation des Einzelfalls abzustellen. Daraus ergibt sich, dass ein Management von Hitzewellen nicht zentral, sondern dezentral erfolgen muss. Dies betrifft somit auch die Erstellung von Hitzeaktionsplänen. […] Die Erstellung von kommunalen Hitzeaktionsplänen ist, mit Blick auf die verfassungsgemäß zugesicherte Planungshoheit, eigenverantwortliche Aufgabe der Kommunen. Umfang und Aufwand zur Erstellung ist abhängig von der Größe der Kommune und den jeweiligen, höchst unterschiedlichen örtlichen Gegebenheiten sowie dem kommunalpolitischen Willen zum Umfang des Engagements. […] Haushaltsmittel stehen dafür im Staatshaushalt aus den genannten Gründen nicht zur Verfügung.“

Die Aufgabe, unsere Bürger*innen sowie unsere Umwelt vor hitzebedingten negativen Auswirkungen zu schützen, weist der Freistaat Bayern also allein den Kommunen zu. Die Gemeinde …/Stadt … ist daher gefordert, sich nun vordringlich auch dieser wichtigen Aufgabe anzunehmen, um sich auf die weiter verschärfenden Hitzesituationen vorzubereiten.

Der Klimawandel muss insgesamt als wichtige Herausforderung für den Gesundheits-, Pflege- und Katastrophenschutzsektor anerkannt werden. Stärkere und länger anhaltende sommerliche Hitzeperioden erfordern koordinierte Maßnahmen, um die Hitzebelastung insbesondere für sensible Bevölkerungsgruppen zu senken. Daher beantragen wir, nun verstärkt in die gemeindliche/städtische Hitzeaktionsplanung einzusteigen.

PS: Die „Handlungsempfehlungen für die Erstellung von Hitzeaktionsplänen zum Schutz der menschlichen Gesundheit“ des Bundesumweltministeriums finden sich hier.


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