Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:
1. Die Verwaltung legt eine Übersicht über den Ist-Zustand der Beleuchtung des öffentlichen Raums in … vor.
Für jeden Lichtpunkt sollten möglichst folgende Informationen enthalten sein:
- Standort
- Typ und Watttage des Leuchtmittels
- Typ und Alter der Leuchte
- Typ des Vorschaltgeräts
- Zustand des Mastes
Nur auf Basis dieser Informationen können die effektivsten Sanierungsmaßnahmen identifiziert und teure Fehlinvestitionen verhindert werden. Daneben sind die vorhandenen technischen Voraussetzungen für möglicherweise einzusetzende Lichtsteuerungstechnologien sowie relevante Verträge (Lichtlieferung, Stromlieferung, Wartung, etc.) darzustellen. Außerdem wichtig sind die Energieabrechnungen (Verbrauch, Kosten, Tarife) sowie die Wartungs- und Reparaturkosten der letzten drei Jahre.
2. Die Verwaltung identifiziert den vorrangigen Sanierungsbedarf der öffentlichen Beleuchtung. Dies beinhaltet Leuchten mit besonders ineffizienten HQL, nicht mehr ausreichend standsicheren Masten oder besonders hohem Lebensalter (deutlich über 30 Jahre).
3. Die Verwaltung legt Berechnungen und Vorschläge für die Finanzierung von Sanierungsmaßnahmen vor.
Dabei geht es v. a. um die Frage, welche Eigenmittel über die kommenden Jahre zur Sanierung der öffentlichen Beleuchtung zur Verfügung stehen, sowie welche zusätzlichen Finanzquellen (Förderprogramme des Bundes und des Freistaats, Contracting-Modelle) ggf. in Anspruch genommen werden können.
4. Die Verwaltung legt dar, inwiefern die Erstellung eines kommunalen Lichtmasterplans bzw. Beleuchtungskonzeptes sinnvoll ist.
Darin werden Fragen wie Lichtfarbe und Beleuchtungsniveau – unter Einbeziehung der privaten Beleuchtungsanlagen (z. B. Schaufensterbeleuchtung, Leuchtreklame) – räumlich differenziert geregelt.
5. Die Verwaltung erstellt einen Überblick über aktuell verfügbare energieeffiziente und naturverträgliche Beleuchtungstechnologien.
Einzubeziehen sind neben effizienten Leuchtmitteln und modernen Leuchtenkonstruktionen auch intelligente Lichtsteuerungstechnologien. Dabei muss selbstverständlich die jeweilige Passung der neuen und ggf. weiter verwendeten Komponenten (Mast, Leuchtenkopf, Lichtsteuerung, Leuchtmittel) gewährleistet sein. Allgemein ist empfehlenswert, nicht zu viele verschiedene technische Systeme zu installieren, damit Wartungs- und Bevorratungsaufwand begrenzt bleiben und durch Mengeneffekte Preisvorteile erzielt werden können.
6. Die Verwaltung berichtet, ob und in welcher Form bei der öffentlichen Beleuchtung in … bereits Insektenschutzbelange berücksichtigt werden (z. B. durch Auswahl der Leuchten, Abstrahlwinkel, Farbtemperatur, Betriebszeiten, …) und welche Maßnahmen geplant sind.
7. Die Verwaltung legt einen kommunalen/städtischen Sanierungsfahrplan für eine ökologische und energieeffiziente Beleuchtung des öffentlichen Raums vor.
Darin werden die dringendsten Sanierungsbedarfe (samt optimaler Alternativen und voraussichtlichem Kostenbedarf) der nächsten Jahre mit den jeweils bereitstehenden Investitionsmitteln abgeglichen. Berücksichtigt werden dabei auch die durch eine neue, energieeffiziente Straßenbeleuchtung mittelfristig sinkenden Betriebskosten, die neue Mittel für Sanierungsinvestitionen freisetzen. Ziel des Sanierungsfahrplans muss die deutliche Senkung des Energieverbrauchs und Steigerung der Insektenverträglichkeit der öffentlichen Beleuchtung sein.
Zielführende Maßnahmen sind u. a.:
- die Erhaltung von Dunkelgebieten. Beleuchtung sollte nur im Ortsinneren/Stadtinneren eingesetzt werden. Beleuchtung in der freien Landschaft erfüllt kaum einen Zweck und schadet den heimischen Tieren.
- der Verzicht auf Beleuchtung von Gewässern, Ufern und anderen Feuchtlebensräumen. Auch hier werden andernfalls die dort lebenden Tiere gestört.
- die schwächere Beleuchtung der Ortsrandbereiche/Stadtrandbereiche im Vergleich zu zentralen Bereichen.
- die reduzierte Beleuchtung von öffentlichen Gebäuden und Plätzen (z. B. Kirchen und Sportplätze).
- die bevorzugte/ausschließliche Verwendung von LED-Leuchten mit warmweißem oder amberfarbenem Licht. Die Vorteile solcher Lampen betreffen alle relevanten Bereiche: Funktionsfähigkeit, Energieeffizienz, Artenverträglichkeit, Ästhetik, Schutz der menschlichen Gesundheit.
- die Dimmung und/oder Abschaltung der Leuchten zu bestimmten nächtlichen Uhrzeiten.
- die Verwendung sogenannter „intelligenter Leuchten“ (mit Bewegungssensoren).
- die Wahl einer geeigneten Beleuchtungsintensität. Der genaue Wert ist im Einzelfall zu bestimmen.
- die Reduzierung von Lichtwerbung sowie deren Anpassung (z. B. Beleuchtung von oben nach unten, nicht von unten nach oben).
Detailliertere Handlungsmöglichkeiten liefert der „Leitfaden zur Eindämmung der Lichtverschmutzung“, den das bayerische Umweltministerium den Kommunen zur Verfügung stellt (abrufbar unter: https://www.bestellen.bayern.de/application/applstarter?APPL=eshop&DIR=eshop&ACTIONxSETVAL(artdtl.htm,APGxNODENR:34,AARTxNR:stmuv_natur_0025,AARTxNODENR:357376,USERxBODYURL:artdtl.htm,KATALOG:StMUG,AKATxNAME:StMUG,ALLE:x)=X).
Begründung:
Die Lichtverschmutzung (größtenteils verschuldet durch öffentliche Beleuchtung) schreitet auch in unserer Gemeinde/Stadt voran. Im Ortszentrum/Stadtzentrum ist der Sternenhimmel kaum noch zu sehen. Doch es gibt noch schwerwiegendere, wenn auch weniger offensichtliche Auswirkungen – sowohl auf den Menschen (z. B. Beeinträchtigung des Schlafes und damit der Gesundheit) als auch auf die Umwelt (Energieverbrauch, Störung und Gefährdung von Tieren, Schädigung von Pflanzen, …). Beispielsweise sterben jährlich unzählige Insekten am Kontakt mit den heißen Leuchten, oder am Umschwirren des Lichts bis zur tödlichen Erschöpfung.
Viele Städte und Gemeinden in Deutschland beginnen deshalb zurzeit, ihre
Stadtbeleuchtung zu modernisieren. Dazu wird v. a. vorhandene veraltete
Beleuchtungstechnik wie HQL durch energie- und kostensparende sowie schadstoffarme
und insektenverträgliche Leuchtmittel ersetzt. Zudem werden Straßenbeleuchtungspläne und
Brennkalender modifiziert bzw. intelligente Lichtsteuerungstechnologien eingesetzt: Durch
Verkürzung der Beleuchtungszeiten oder Reduzierung der Beleuchtungsstärke in den
Kernnachtzeiten und die Einführung bedarfsabhängiger Beleuchtungssteuerung ergeben
sich so zusätzliche Einsparpotenziale.
Auch … sollte einen Beitrag zur Reduzierung der Lichtverschmutzung und all ihrer negativen Nebeneffekte leisten.
PS.: Um Hinweise zu möglichen Fördergeldern sowie weitere Informationen zum Thema „öffentliche Beleuchtung“ zu erhalten, sei auf die Broschüre „Klimaschutz in neuem Licht“ des Umweltbundesamtes hingewiesen (abrufbar unter: https://www.bmu.de/publikation/klimaschutz-in-neuem-licht/).