Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:
Die Verwaltung berichtet über die Umsetzung der neuen Gesetze zur Lichtverschmutzung, die seit 01.08.2019 bayernweit gelten (Art. 9 BayImSchG sowie § 1 Art. 11a BayNatSchG).
Die interessierenden Fragen lauten im Detail:
Zu Art. 9 BayImSchG:
- Die Fassaden welcher baulichen Anlagen der öffentlichen Hand werden in der Gemeinde/Stadt aufgrund des Gesetzes (von 23 Uhr bis zur Morgendämmerung) nicht mehr beleuchtet?
- Wie viele beleuchtete/lichtemittierende Werbeanlagen im Außenbereich mussten in der Gemeinde/Stadt aufgrund des Verbotes entfernt werden?
- Wo und aus welchen Gründen wurden in der Gemeinde/Stadt Ausnahmen des o. g. Verbotes erwirkt?
- Wie wird die Einhaltung des Gesetzes in der Gemeinde/Stadt kontrolliert?
- Wie viele Fälle von Verstößen gegen Art. 9 BayImSchG gab es in der Gemeinde/Stadt seit Inkrafttreten des Gesetzes?
- Wie hoch waren die jeweils verhängten Geldbußen für o. g. Verstöße?
Zu § 1 Art. 11a BayNatSchG
- Wo mussten in der Gemeinde/Stadt Himmelstrahler oder Einrichtungen mit ähnlicher Wirkung aufgrund des Gesetzes entfernt werden?
- Inwiefern werden seit Inkrafttreten des Gesetzes beim Aufstellen von Beleuchtungsanlagen im Außenbereich die Auswirkungen auf die Insektenfauna überprüft und die Ziele des Artenschutzes berücksichtigt?
- Wo mussten in der Gemeinde/Stadt Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen aufgrund des Gesetzes entfernt werden?
- Wo und aus welchen Gründen sind in der Gemeinde/Stadt (aufgrund von Ausnahmeregelungen) weiterhin Beleuchtungen in unmittelbarer Nähe von geschützten Landschaftsbestandteilen und Biotopen vorhanden?
- Wie wird die Einhaltung des Gesetzes in der Gemeinde/Stadt kontrolliert?
- Wie viele Fälle von Verstößen gegen § 1 Art. 11a BayNatSchG gab es in der Gemeinde/Stadt seit Inkrafttreten des Gesetzes?
- Wie wurden die o. g. Verstöße jeweils geahndet?
Begründung:
Die beiden Gesetze entstanden infolge des viel beachteten und sehr erfolgreichen Volksbegehrens Artenschutz („Rettet die Bienen“). Den zahlreichen Unterzeichnern war es ein Anliegen, Bayerns Artenvielfalt zu schützen und zu erhalten, insbesondere in Bezug auf die Insektenfauna. Für viele Insektenarten stellt nächtliche künstliche Beleuchtung eine schwerwiegende Gefahr dar. Sowohl der direkte Kontakt mit heißen Lichtquellen als auch das stundenlange Umschwirren von Lichtquellen führen allzu oft zum Tod (oder zu Verletzungen) von Insekten. Daher ist es unabdingbar, dass die zusammenhängenden Themen Artenschutz und Lichtverschmutzung auch in … gebührende Beachtung finden und dass die hierzu geltenden Gesetze konsequent eingehalten werden.