Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Die Gemeinde …/Die Stadt … möge beschließen:

  1. Die Verwaltung berichtet, inwiefern die Vorgaben des Arten- und Biotopschutzprogrammes (ABSP) für den Landkreis/die Stadt (falls Gemeinde: auf dem Gemeindegebiet) erfüllt werden (insbesondere die kurz- und mittelfristigen Maßnahmen, die im Kapitel „Vordringlich erforderliche Naturschutzmaßnahmen“ beschrieben werden)

       2. Die Verwaltung identifiziert die (naturschutzfachlich) wichtigsten Maßnahmen/Ziele des ABSPs und setzt stellt Konzepte vor,              wie diese umgesetzt werden können (dabei ist auch auf die Finanzierung sowie eventuelle Schwierigkeiten einzugehen).

Begründung:

Unter der Koordination des Landesamtes für Umwelt wurde von 1985 bis 1997 für sämtliche bayerischen Landkreise ein Arten- und Biotopschutzprogramm erarbeitet. Für die meisten Landkreise wurden die Daten seither nochmals aktualisiert. Auch für einige (kreisfreie) Städte liegen ABSPs vor. Darin enthalten sind alle naturschutzfachlich relevanten Flächen der jeweiligen Gebiete, sowie sich daraus ergebende Ziele und Maßnahmenvorschläge. Diese ABSPs sind damit eine Arbeitsgrundlage für den Natur- und Artenschutz, auch in unserer Gemeinde/Stadt.

 

PS.: Sämtliche ABSPs können auf der Website des LfU hier heruntergeladen werden.
Weitere Informationen können ebenfalls auf der Website des LfU hier gefunden werden.


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