Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Der „neue“ Koalitionsvertrag in Bayern: Dokument des Scheiterns in der Umwelt- und Klimapolitik

 

Grünen-Landtagsabgeordneter Patrick Friedl - Fachpolitiker für Naturschutz und Klimaanpassung:

„Der Koalitionsvertrag ist leider das nach dem Wahlkampf zu erwartende enttäuschende „Weiter so“. Das „Freiwilligkeitsdogma“, die ungenügende Finanzierung sowie fehlende konkrete und nachprüfbare Schritte zu den ohnehin wenig ambitionierten Zielen machen den Vertrag zu einem Dokument des Scheiterns in der Umwelt- und Klimapolitik. Wir stehen vor einer Klimaerhitzung ungekannten Ausmaßes und bei Hitze- und Starkregenvorsorge fehlt jede Antwort darauf von CSU und Freien Wählern. Klima- und Umweltschutz sollen der Freiwilligkeit der Bevölkerung überlassen bleiben. Und beim Wasserschutz steht die behauptete Wasserstrategie bis 2050 noch nicht mal auf dem Papier. Unglaubwürdige Versprechen, unverbindliche Prüfaufträge und die Fortsetzung der „Projektitis“ lassen jeden Willen vermissen, unsere Umwelt- und Klimaprobleme ernsthaft anzugehen.
Ein trauriger Tag für Bayern!“

Grünen-MdL Friedl fordert von der neuen Staatsregierung wirksamen Wasserschutz

Patrick Friedl, Fachpolitiker für Klimaanpassung: „Nach fünf Jahren intensiver parlamentarischer Arbeit der Grünen-Fraktion hat es Umweltminister Thorsten Glauber endlich kapiert: Wasserschutz muss endlich Vorrang auch beim Handeln bekommen in Bayern! Dies muss sich in harten Fakten und Zahlen im Bayerischen Landeshaushalt jetzt widerspiegeln.“ Dies bestätigt überraschenderweise ein Bericht aus dem Umweltministeriums zu einem Berichtsantrag der Regierungsfraktionen von CSU und Freien Wählern (Drucksache 18/29578) der vom Umweltminister unterzeichnet wurde.

Dort heißt es im Fazit wörtlich: „Die Herausforderungen im Umgang mit den Folgen des Klimawandels im Bereich Wasser sind enorm und der Bedarf an Ressourcen in der Wasserwirtschaftsverwaltung entsprechend groß. […] Es wird zunehmend deutlich, dass dazu die vorhandenen Stellen und Mittel nicht ausreichen. Eine erste Schätzung im Jahr 2022 hat ergeben, dass jährlich bis zu rund 560 Millionen Euro und etwa 500 Stellen allein im Bereich der Wasserwirtschaft erforderlich sind. […] Die geschätzten Kosten sind jedoch in Relation zu den prognostizierten Folgekosten des Klimawandels in Bayern vergleichsweise gering.

Friedl: „Ich freue mich sehr, dass unsere beharrlichen Anträge und Anfragen im Umweltministerium endlich auch in konkreten Fragen der Umsetzung von Wasserschutz etwas bewirkt haben. Zuletzt im Juni wurde unser Dringlichkeitsantrag mit den wichtigsten Forderungen in Form eines Sechs-Punkte-Plans noch abgelehnt. Dort hatten wir genau diese Notwendigkeiten benannt und Abhilfe gefordert. Jetzt schwenkt Glauber ein und bestätigt unsere Forderungen nahezu vollumfänglich.“

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Grünen-MdL Patrick Friedl fordert anlässlich des Tags der Alleen einen besseren Schutz und die sofortige Kartierung der vorhandenen Alleen und einseitiger Baumreihen in Bayern

Der Tag der Alleen am 20. Oktober ist ein Feiertag für eine der schönsten Formen von Klimaanpassung sowie Klima- und Naturschutz. Alleen prägen die Landschaft, sie vernetzen Lebensräume und sind selbst wichtiger Lebensraum für Vögel und Insekten.

Grünen-Landtagsabgeordneter Patrick Friedl, Sprecher für Naturschutz seiner Fraktion: Alleebäume filtern Abgase und wirken wie natürliche Klimaanlagen am Straßenrand. Wer an einem heißen Sommertag zu Fuß oder auf dem Fahrrad in den Genuss des Schattens von Alleebäumen kommt, merkt einen erheblichen Unterschied zum Hitzeerleben auf heißem Asphalt. Im hitzegeplagten Würzburg ist dieser Effekt beispielsweise in der Seinsheimstraße (siehe Foto) deutlich zu spüren.

Die Sommermonate Juni bis August 2023 waren weltweit die heißesten seit Beginn der Aufzeichnungen. Die Temperaturen lagen noch einmal deutlich höher als im bisherigen Rekordjahr 2019 (Quelle: Tagesschau).

Patrick Friedl: „Alleen sind unverzichtbar, wenn wir wirksam dem Klimaerhitzung mit seinen Wetterextremen an unseren Straßen und Wegen etwas entgegensetzen wollen. Leider ist der Alleenbestand in Bayern, verglichen mit anderen Bundesländern, ziemlich dürftig.“ Dies bestätigt eine Untersuchung der „Hochschule für nachhaltige Entwicklung Eberswalde“.

Friedl: „Umso unverständlicher, wie wenig die Söder-Regierung von den Alleen in Bayern weiß.“ Dies ergab eine Antwort auf die Schriftliche Anfrage von MdL Friedl vom 21. August 2023. Patrick Friedl: „Die Staatsregierung handelt offenbar gemäß dem Motto „Was ich nicht weiß, macht mich nicht heiß“. Denn wie soll sie schützen, von dem sie nicht weiß, wo es sich befindet?“ Ausweislich der Antworten hat sie keine Daten zu Anzahl, Standort, Pflanzungen, Fällungen oder zum Schutzstatus der Allen an den staatseigenen Straßen. Weder hat sie vor, das in Zukunft zu ändern, noch unterstützt sie die Kommunen durch klare Förderstrukturen bei Anlage, Schutz und Pflege von Alleen. Naturschutzpolitiker Friedl: „Dabei ist der Alleenschutz dank des erfolgreichen Volksbegehrens „Rettet die Bienen“ längst ausdrücklich im Bayerischen Naturschutzgesetz festgeschrieben.“

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MdL Patrick Friedl zur Ablehnung der Klage gegen das Artenschutzgesetz

Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat am 18. Oktober eine Klage gegen den Artenschutz abgewiesen und damit das Volksbegehren "Rettet die Bienen" bestätigt.
 
In der Begründung heißt es, das gesamte Gesetzgebungsverfahren stehe im Einklang mit den Bestimmungen zur Volksgesetzgebung in Art. 74 Abs. 3-5 der Bayerischen Verfassung. Das Vorgehen des parlamentarischen Gesetzgebers, den "Rettet die Bienen!"-Gesetzentwurf ohne Änderungen zu verabschieden und sogleich durch ein Abstimmungsgesetz zu ergänzen, liegt noch im Rahmen der Befugnis des Landtags, durch ein Volksbegehren initiierte Vorschriften zu ändern und aufzuheben. Auch die mit der Popularklage zulässig angegriffenen Einzelnormen sind formell und inhaltlich mit der Bayerischen Verfassung vereinbar. Sie sind verfassungsgemäß zustande gekommen, wahren die föderale Kompetenzordnung und verstoßen weder gegen das Bestimmtheitsgebot noch gegen die Grundrechte der Bayerischen Verfassung.
 
Friedl: "Ich freue mich und begrüße die Bestätigung des Artenschutz-Volksbegehrens und dessen gesetzliche Umsetzung im Konsens der demokratischen Fraktionen durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof. Jetzt ist die Bayerische Staatsregierung gefordert, die Verbesserungen für den Natur- und Artenschutz in Bayern noch effizienter, schneller und wirksamer umzusetzen!"
 
Der Urteil und die Pressemitteilung des Gerichts können Sie hier nachlesen:
 

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