Patrick Friedl

Mitglied des Bayerischen Landtags
Sprecher für Naturschutz und Klimaanpassung

Mit der Annahme des Volksbegehrens „Artenvielfalt und Naturschönheit in Bayern Rettet die Bienen“ durch den Landtag wurde im Bayerischen Naturschutzgesetz (BayNatSchG) das Ziel eingeführt, die landwirtschaftlich genutzten Flächen des Lands nach und nach, bis 2025 mindestens 20 Prozent und bis 2030 mindestens 30 Prozent, gemäß den Grundsätzen des ökologischen Landbaus zu bewirtschaften. Dabei sollen staatliche Flächen die Vorgaben bereits im Jahr 2020 einhalten.

Gemeinsam mit meinen Kolleg*innen Rosi Steinberger, Gisela Sengl, Paul Knoblach und Christian Hierneis befragte ich hierzu die Staatsregierung. Die Schriftliche Anfrage finden Sie hier.

Schwerhörige und gehörlose Menschen sind auf gut sichtbare, optische Signale im Straßenverkehr angewiesen. Sind diese aus irgendeinem Grund nicht gut sichtbar (z. B. bei tiefstehender Sonne, davor stehenden Autos oder vorübergehenden Sichthindernissen, Kurven oder Ecken), können gehörlose und schwerhörende Menschen weder akustische noch optische Signale erkennen. Während hörende Menschen auf Martinshorn und Blaulicht im Normalfall reagieren und z. B. aus dem Weg gehen, können gehörlose Menschen dies in unübersichtlichen Situationen eben nicht, mit der Folge, dass es immer wieder schwere Unfälle gibt, in denen Rettungsfahrzeuge hörbehinderte Menschen erfassen bzw. diesen ausweichen müssen, weil diese das schnell herannahende Fahrzeug nicht bemerken. Das Überfahren einer Ampel, Spurwechsel, Fahren auf der Gegenfahrbahn oder das Fahren mit hoher Geschwindigkeit von Blaulichtfahrzeugen bei einem Einsatz bedeutet deshalb, insbesondere für schwer oder gar nicht hörende Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrerinnen und -fahrer und Autofahrerinnen und -fahrer, eine besondere Gefahrensituation im Straßenverkehr, die es zu entschärfen gilt. Ein Beispiel für eine derartige, immer wiederkehrende Gefahrensituation befindet sich in Würzburg, an der sehr belebten Fußgängerampel zwischen Hauptbahnhof und Kaiserstraße, wo heranfahrende Rettungsfahrzeuge bei tiefstehender Sonne auch optisch nur schwer zu erkennen sind.

Die Schriftliche Anfrage hierzu von meiner Kollegin Kerstin Celina und mir finden Sie hier.

In den letzten Jahren hat sich die Problematik in Bezug auf die psychotherapeutische Versorgungssituation von Geflüchteten, auch durch das Fehlen eines flächendeckenden bayerischen Systems, verschärft. Nach Erhebungen leiden fast zwei Drittel aller Geflüchteten in Deutschland an einer psychischen Erkrankung, wovon auch ein erheblicher Anteil mit Traumata zu kämpfen hat. Solche unbehandelten Traumata erschweren es Betroffenen auch, sich hier einzuleben und aktiv an der Gesellschaft teilzunehmen. Die zwei existierenden psychosozialen Zentren in Bayern beklagen immer wieder, dass sie den hohen Bedarf nicht decken können. Trotz der Beteuerung von Staatsminister des Innern, für Sport und Integration Joachim Herrmann im Jahr 2019, dass das Angebot für Traumatisierte weiter ausgebaut werden soll (Süddeutsche Zeitung – SZ vom 04.10.2019 „Streitgespräch: Verfolgt von den Erinnerungen“) fällt die Bilanz bislang ernüchternd aus.

Verschärft wird die ganze Problematik nun durch die über 100 000 Geflüchteten aus der Ukraine, die in Bayern erwartet werden und von denen viele Frauen und Kinder immensen psychologischen Belastungen und Traumata durch den Krieg ausgesetzt sind. Vor diesem Hintergrund und den steigenden Zahlen von Geflüchteten in den vergangenen Wochen und Monaten befragten Volkmar Halbleib (SPD) und ich die Staatsregierung.

Hier können Sie die Schriftliche Anfrage lesen.

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige von ihnen sind essenziell für den Betrieb der Seite, während andere uns helfen, diese Website und die Nutzererfahrung zu verbessern (Tracking Cookies). Sie können selbst entscheiden, ob Sie die Cookies zulassen möchten. Bitte beachten Sie, dass bei einer Ablehnung womöglich nicht mehr alle Funktionalitäten der Seite zur Verfügung stehen.