Schwerhörige und gehörlose Menschen sind auf gut sichtbare, optische Signale im Straßenverkehr angewiesen. Sind diese aus irgendeinem Grund nicht gut sichtbar (z. B. bei tiefstehender Sonne, davor stehenden Autos oder vorübergehenden Sichthindernissen, Kurven oder Ecken), können gehörlose und schwerhörende Menschen weder akustische noch optische Signale erkennen. Während hörende Menschen auf Martinshorn und Blaulicht im Normalfall reagieren und z. B. aus dem Weg gehen, können gehörlose Menschen dies in unübersichtlichen Situationen eben nicht, mit der Folge, dass es immer wieder schwere Unfälle gibt, in denen Rettungsfahrzeuge hörbehinderte Menschen erfassen bzw. diesen ausweichen müssen, weil diese das schnell herannahende Fahrzeug nicht bemerken. Das Überfahren einer Ampel, Spurwechsel, Fahren auf der Gegenfahrbahn oder das Fahren mit hoher Geschwindigkeit von Blaulichtfahrzeugen bei einem Einsatz bedeutet deshalb, insbesondere für schwer oder gar nicht hörende Fußgängerinnen und Fußgänger, Fahrradfahrerinnen und -fahrer und Autofahrerinnen und -fahrer, eine besondere Gefahrensituation im Straßenverkehr, die es zu entschärfen gilt. Ein Beispiel für eine derartige, immer wiederkehrende Gefahrensituation befindet sich in Würzburg, an der sehr belebten Fußgängerampel zwischen Hauptbahnhof und Kaiserstraße, wo heranfahrende Rettungsfahrzeuge bei tiefstehender Sonne auch optisch nur schwer zu erkennen sind.
Die Schriftliche Anfrage hierzu von meiner Kollegin Kerstin Celina und mir finden Sie hier.