In Bayern trat im April die Förderrichtlinie in Kraft, die die Förderung investiver Herdenschutzkosten ermöglicht. Gleichzeitig werden, wie im Aktionsplan Wolf vorgesehen, durch eine Bewertungskommission sogenannte "Nicht schutzbedürftige Weidegebiete" (NSW) festgelegt.
Gemeinsam mit meinem Kollegen Christian Hierneis befragte ich die Staatsregierung. Die Anfrage und Antwort der Staatsregierung finden Sie hier.