Was bedeuten die Ausgangsbeschränkungen für mich?
Die Staatsregierung hat folgendes entschieden
Physische und soziale Kontakte zu Menschen, die nicht zusammenwohnen, vermeiden (möglichst Mindestabstand von 1,5m einhalten)
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Verboten sind Besuche in
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Krankenhäusern, Vorsorge – und Rehaeinrichtungen, sowie anderen vergleichbaren Einrichtungen, in denen medizinische Versorgung erfolgt
Ausnahme Geburts- und Kinderstationen, Palliativstationen und Hospize für engste Angehörige -
Vollstationären Pflegeeinrichtungen
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Einrichtungen für Menschen mit Behinderung
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Ambulant betreute Wohngemeinschaften zum Zwecke der außerklinischen Intensivversorgung
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Altenheime und Seniorenresidenzen
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Die Wohnung darf nur Verlassen werden, wenn es einen triftigen Grund gibt
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Ausübung beruflicher Tätigkeiten
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Arztbesuch, Blutspenden, Besuch bei Angehörigen helfender Berufe, wenn medizinisch notwendig (z.B. Psycho- oder Physiotherapeuten)
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Einkaufen gehen
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Der Besuch von Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einrichtungen (außerhalb von Einrichtungen), Wahrnehmung des Sorgerechts
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Begleitung sterbender im engsten Familienkreis
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Begleitung Minderjähriger und unterstützungsbedürftiger Personen
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Sport und Bewegung an der frischen Luft (alleine oder mit Angehörigen aus der eigenen Wohnung)
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Gang zum Friedhof (alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes)
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Versorgung von Tieren (mit dem Hund raus gehen)
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Alle nicht nötigen OPs und Eingriffe werden verschoben
Die Polizei kontrolliert die Einhaltung der Ausgangsbeschränkung. Die Polizeipräsenz wird steigen und es werden stichprobenartige Kontrollen stattfinden.
Die Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege kann hier nachgelesen werden.
FAQ der Bayerischen Staatsregierung zur Ausgangsbeschränkung.